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„Ausgebremst"Kölner E-Scooter-Anbieter müssen künftig hohe Gebühren zahlen

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Buntes Chaos: Aktuell sind sieben E-Scooter-Anbieter in Köln unterwegs. Das könnte sich bald ändern.

Köln – Die Stadt hat eine neue Gebührenordnung für E-Scooter und andere Leihfahrzeuge angekündigt. Insbesondere die Gebühren für die E-Tretroller sorgen bei den Verleihern für einen Aufschrei. Die wichtigsten Antworten.

Was plant die Stadt?

Wenn Anbieter ihre E-Scooter in der Stadt aufstellen wollen, müssen sie in Zukunft eine Gebühr pro Roller und Jahr an die Stadt zahlen. Je nach Standort werden pro Fahrzeug zwischen 85 und 130 Euro fällig. Der Höchstsatz gilt zum Beispiel für die Innenstadt, die genaue Einteilung der Zonen steht laut Stadt noch nicht fest. Bislang gab es solche Gebühren nicht. Die Stadt will die neue Gebührenordnung noch vor der Sommersaison beschließen lassen.

Wie berichtet, plant die Stadt zudem, das Angebot der Leih-Roller künftig auszuschreiben. Bis Mai soll ein Konzept dafür stehen. Anbieter können sich dann dafür bewerben – wenn sie die Anforderungen der Ausschreibung erfüllen. Genaue Kriterien stehen noch nicht fest. Bei vergleichbaren Verfahren weltweit spielten etwa Nachhaltigkeit, Sicherheit oder technologische Innovation eine Rolle.

Wie reagieren die Anbieter?

Ein Ausschreibung des Angebots sieht der Großteil der Branche, wie bereits berichtet, positiv. Die angekündigten Gebühren sorgen dagegen für einen Aufschrei. Der Schritt sei „unverhältnismäßig und nicht zielführend“, sagt etwa Patrick Grundmann, Sprecher des Anbieters Tier. „Anstatt alternative Mobilitätsformen zu fördern, werden diese durch überzogene Gebühren ausgebremst.“ Grundmann verweist auf das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes. Dort steht: „Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen soll nicht durch kommunale Satzungen so eingeschränkt werden, dass ihr Angebot dadurch verhindert wird.“

Andere Anbieter sehen diesen Punkt ebenfalls verletzt . Das Ziel, Mikromobilität durch sinnvolle Regulierung zu einem wertvollen Bestandteil des Mobilitätsangebots in Köln zu machen, werde durch die hohen Gebühren konterkariert, findet Steven Reinhold, Manager des niederländischen Anbieters Dott.

Noch drastischer formuliert es Lime-Sprecher Bodo von Braunmühl. „Die Beschlussvorlage der Stadt Köln ist Ausdruck einer Verkehrspolitik, die neue Formen der Mobilität diskriminiert.“ Überrascht von der Entwicklung zeigt sich auch Bird-Sprecher Matthias Wanko. Der Schritt sei ein „massiver Eingriff in unsere Geschäftsfreiheit“ und ein „heftiger Schlag gegen alternative Mobilitätsangebote“.

Wie sind die Gebühren einzuordnen?

Gebühren für jeden aufgestellten E-Scooter sind nichts ungewöhnliches. Doch die für Köln angesetzten Preise sind vergleichsweise hoch. In Düsseldorf liegen die Gebühren zwischen 30 und 50 Euro pro Roller, in Berlin zwischen 18 und 42 Euro und in Frankfurt pauschal bei 30 Euro.

Einige Anbieter kritisieren zudem die vergleichsweise gering angesetzten Gebühren für Leih-Fahrräder (10 Euro). Die Begründung in der Beschlussvorlage: ein „noch größerer Anteil an der Mobilitätswende“. Für den Anbieter Lime erscheine dies „willkürlich“. Auch Bird fehlt eine „schlüssige Bemessungsgrundlage“.

Was für Konsequenzen haben die Gebühren?

Das ist noch nicht absehbar. Entscheidungen darüber, Flotten zu verkleinern oder gar zurückzuziehen, gibt es noch nicht. Der Anbieter Bird geht aber beispielsweise davon aus, dass "der Gebührenvorschlag erhebliche Auswirkungen auf unseren Betrieb haben könnte.”

Lime-Sprecher von Braunmühl vermutet, dass Anbieter sich nur noch auf hochfrequentierte Bereiche konzentrieren werden. Das wiederum hätte einen Personalabbau zur Folge, was wiederum zu längeren Reaktionszeiten etwa bei falsch geparkten Fahrzeugen führe.

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Ein Beispiel aus der Region zeigt mögliche Konsequenzen. Der Rat der Stadt Brühl hatte im Januar eine Gebühr von 50 Euro pro Roller, Höchstgrenzen für Flotten und ein stationsbasiertes Parksystem beschlossen. Daraufhin zogen sich vier von fünf Anbieter zurück. Die Bedingungen seien für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht mehr tragfähig, so die Begründung.

Was fordern die Anbieter?

Worüber sich alle Anbieter weitestgehend einig sind: Um zum Beispiel wild abgestellte Roller in den Griff zu kriegen, hilft nur ein dichtes Netz an festen Parkplätzen für die E-Scooter. Eine Regulierung funktioniere also nicht allein durch die geplante Ausschreibung, sondern müsse durch neu geschaffene Infrastruktur begleitet werden.