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Kölner HaushaltWas ist das und was bedeutet er für die Bürger?

6 min
Das Historische Rathaus vom Alter Markt aus fotografiert.

Das Historische Rathaus vom Alter Markt aus fotografiert.

Warum heißt es Haushaltsentwurf? Was kann die Politik noch ändern? Alles Wichtige zum Kölner Haushalt. 

Die Stadtspitze hat am Mittwoch (2. September) dem Kölner Stadtrat in seiner Sitzung den Entwurf für den Haushalt für die Jahre 2027 und 2028 vorgelegt. Es ist ein komplexes Thema mit vielen Fachbegriffen – doch die städtischen Finanzen können große Auswirkungen auf die Menschen dieser Stadt haben.

Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist mit dem Begriff „Haushalt“ gemeint?

Im Entwurf des Haushalts listet Kämmerin Dörte Diemert die Einnahmen und Ausgaben der Stadt auf, in diesem Fall für die beiden Jahre 2027/2028. Deshalb ist die Rede von einem Doppelhaushalt. Möglich ist es aber auch, den Haushalt nur für ein Jahr aufzustellen.

Warum wächst der Haushalt?

Weil etwa die Tarifsteigerungen die Ausgaben für die Löhne erhöhen. Dazu kommen auch höhere Baupreise, die die Stadt zahlen muss, und die Inflation. Unter anderem dadurch wächst der Haushalt.

Warum ist der Haushalt für die Menschen so wichtig?

Weil die Stadt vielen freien Trägern oder Vereinen Fördergeld zuschießt, damit diese ihren Betrieb finanzieren können. Insgesamt handelt es sich häufig um die sogenannten freiwilligen Leistungen, zu deren Zahlung die Stadt gesetzlich nicht verpflichtet ist – und sie betreffen alltägliche Einrichtungen und Bedürfnisse wie Theater, Büchereien, Museen, Sportplätze, Schwimmbäder sowie Spielplätze, Jugendzentren oder Beratungsstellen. Dem gegenüber stehen die Pflichtaufgaben wie etwa die Abwasserentsorgung oder der Unterhalt und Bau von Schulen.

Kölns Kämmerin Dörte Diemert.

Kölns Kämmerin Dörte Diemert.

Warum legt Diemert „nur“ einen Entwurf vor?

Es heißt Entwurf, weil der Stadtrat darüber noch berät und die Pläne verändern kann. Das geschieht in den nächsten Wochen. In einer weiteren Sitzung am 12. November verabschiedet der Rat voraussichtlich den Haushalt. Dann ist es nicht mehr der Entwurf.

Das heißt, die Politikerinnen und Politiker drehen den Entwurf noch einmal komplett auf links?

Nein. Um das zu verstehen, hilft der Blick zurück: Beispielsweise für das Jahr 2025 waren Gesamtausgaben von 6,45 Milliarden Euro geplant. Doch das damalige Mehrheitsbündnis aus Grünen, CDU und Volt schichtete und verteilte rund 21 Millionen Euro um. Das entspricht nur rund 0,33 Prozent des Haushalts. Die Rede ist deshalb auch von „Spielgeld“.

Um die Änderungen zu finanzieren, wurden unter anderem die Einnahmen der sogenannten Bettensteuer verwendet. Da es in der neuen Ratsperiode kein festes Mehrheitsbündnis gibt, haben sich die drei größten Fraktionen im Zuge der neu zu besetzenden Dezernentenposten darauf verständigt, den Haushalt möglichst gemeinsam als Trio zu beschließen. Es handelt sich um Grüne (22 von 90 Sitzen) sowie CDU und SPD (jeweils 18).

„Spielgeld“ klingt, als wären die Auswirkungen marginal und als hätten die Veränderungen der Politik keinen Einfluss – ist das so?

Nein. Für viele Vereine und Initiativen wirkt es sich aus. Beispielsweise erhielt  der Stadtmusikerverband bei der vergangenen Aufstellung des Haushalts nach der Änderung durch das Mehrheitsbündnis doch 6700 Euro. Und für die Vereine Frauen-Leben, Agisra, Hagazussa und Frauen gegen Erwerbslosigkeit hatte das Ratsbündnis städtische Zuschüsse von rund 260.000 Euro wieder aufgenommen. 

Und die geplanten Einnahmen und Ausgaben im Haushalt sind fix?

Nein, es geht ja um zwei Jahre, die in der Zukunft liegen. Für diese nächsten beiden Jahre hat Diemert zunächst im Detail notiert, was die Stadt plant, einzunehmen und auszugeben. Doch etwa die Steuereinnahmen sind bisher nicht klar, sie hängen an der wirtschaftlichen Entwicklung. Es handelt sich lediglich um Prognosen. Wenn etwa plötzlich die Decke einer Tiefgarage einsturzgefährdet ist, kommt das als ungeplante Ausgabe hinzu. Deshalb spricht man von einem „atmenden System“.

Ein Beispiel: Für 2020 ging Diemert in ihrem Entwurf von einem Minus von 51,3 Millionen Euro aus, nach der Schlussrechnung gab es aber sogar ein Plus von 234,6 Millionen Euro. Die Verluste können also höher ausfallen, es kann aber auch ungeplante Überschüsse geben.

Schaut man nur auf die nächsten zwei Jahre?

Nein. Diemert wirft über die sogenannte mittelfristige Finanzplanung auch einen Blick auf die nächsten fünf Jahre. Im Gegensatz zum festgelegten Haushalt für die Jahre 2027/2028 sind die Summen für die Jahre 2029 bis 2031 nur erste Ansätze: Sie geben aber zumindest einen Überblick, ob die Stadt etwa Geld für eine Museumssanierung eingeplant hat oder nicht.

Wie geht es jetzt weiter?

Diemert bringt den Entwurf jetzt ein, damit die Politikerinnen und Politiker darüber beraten und ihn voraussichtlich am 12. November verabschieden können. Dieser Vorlauf ist nötig, damit der Haushalt auch ab dem 1. Januar gilt. Denn vorher muss die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde den Haushalt genehmigen. Das geschieht üblicherweise in rund vier Wochen. Erst, wenn sie ihr Okay gibt und die Stadt ihre Haushaltssatzung veröffentlicht, gilt der Haushalt, und das Geld fließt an Vereine und freie Träger.

Und wenn der Haushalt nicht ab dem 1. Januar gilt, weil es Verzögerungen gibt?

Dann gilt die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Das war etwa 2025 der Fall, weil die Verwaltung lange brauchte, um sich auf Einsparungen zu einigen. Dann ist die Verwaltung im Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung eingeschränkt, wie viel Geld sie wofür ausgibt. Die Stadt durfte deshalb in den drei Monaten bis zur Genehmigung des Haushalts nur Geld ausgeben für die pflichtigen und unbedingt nötige Aufgaben. Dazu zählen aber nicht Zuschüsse für viele freie Träger und Vereine. Das bedeutete für die Organisationen viel Unsicherheit. Sie konnten teils Verträge von Mitarbeitern nicht verlängern.

Die Stadt hatte vergangenes Jahr für knapp zwei Monate eine Haushaltssperre verhängt. Damals kündigte Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) an, er wolle unter anderem damit und einem Sparkurs ein Haushaltssicherungskonzept vermeiden. Was ist das?

Schrumpft die allgemeine Rücklage der Stadt in einem Jahr um 25 Prozent oder in zwei aufeinanderfolgenden Jahren um jeweils fünf Prozent, muss die Stadt selbst ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufstellen. Dasselbe gilt, wenn das Eigenkapital Fehlbeträge nicht ausgleichen kann.

Im HSK hat die Stadt laut eines Sprechers der Bezirksregierung den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushalt wieder ausgeglichen ist, also Ausgaben und Einnahmen sich die Waage halten. Die Bezirksregierung genehmigt das Konzept nur, wenn der Ausgleich spätestens im zehnten Jahr erfolgt. In Ausnahmefällen ist laut des Sprechers auch eine Verlängerung möglich.

Ausgaben für freiwillige Leistungen sind laut des Sprechers weiter möglich, die Stadt muss aber angeben, ob sich etwas reduzieren lässt. Die Bezirksregierung entscheidet also nicht über jede einzelne Ausgabe der Stadt. 

Kann die Stadt eigentlich „pleitegehen“?

Nein. Laut Diemert sind Städte „insolvenzunfähig“, deshalb sind die Konditionen für Kredite „sehr gut“.