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Auflagen gefordert, Klage angedrohtKölner Kinderwunsch-Messe rückt nach Spahns Rücktritt in den Fokus

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Bereits seit Jahren gibt es Protestaktionen gegen eine Kölner Kinderwunsch-Messe, die in den Satorysälen stattfindet. Das Foto zeigte Proteste im Jahr 2023. (Archivbild)

Bereits seit Jahren gibt es Protestaktionen gegen eine Kölner Kinderwunsch-Messe, die in den Satorysälen stattfindet. Das Foto zeigte Proteste im Jahr 2023. (Archivbild) 

Bereits in den Vorjahren hat eine Kölner Kinderwunsch-Messe viel Gegenwind bekommen. Nun rückt „Wish for a Baby“ erneut in den Fokus.

Unionsfraktionschef Jens Spahn ist zurückgetreten – der Druck auf den CDU-Politiker, der zusammen mit seinem Ehemann und mit der Hilfe einer amerikanischen Leihmutter Vater geworden ist, wurde schließlich zu groß. Am Samstag zog Spahn schließlich Konsequenzen – doch die Debatte um die Leihmutterschaft dürfte vorerst weitergehen, zumindest in Köln.

Denn gegen eine in der Rheinmetropole geplante Messe formiert sich wie bereits im Vorjahr erheblicher Widerstand, nachdem das Thema durch Spahn in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist. Der Verein „Frauenheldinnen“ fordert nun Auflagen für die Messe „Wish for a Baby“, die im Oktober in Köln stattfinden soll.

Verein fordert Auflagen für Kölner Kinderwunsch-Messe

Am Montag werde ein förmlicher Antrag an die Stadt Köln gestellt, die für den 17. und 18. Oktober geplante Kinderwunsch-Messe mit vollziehbaren Auflagen zu versehen, die die Vermittlung und Anbahnung von Leihmutterschaft unterbinden sollen, teilte der Verein am Samstag mit. Bei einer Ablehnung der Stadt werde eine vorbeugende Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Köln folgen, kündigte „Frauenheldinnen“ an. 

Jens Spahn (CDU, r.) und sein Mann Daniel Funke sind mit Hilfe einer Leihmutter Eltern geworden. (Archivbild)

Jens Spahn (CDU, r.) und sein Mann Daniel Funke sind mit Hilfe einer Leihmutter Eltern geworden. (Archivbild)

„Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten und strafbewehrt – auf der Kölner Messe wird sie dennoch im Inland angebahnt, vermittelt und beworben“, erklärt der Verein seinen Vorstoß. So belegten Gedächtnisprotokolle der Messe vom vergangenen Jahr, dass es Leihmutterschaft-Pakete von 35.000 bis 75.000 Euro gegeben habe.

„Wer das in Auftrag gibt und bezahlt, ist ein Babykäufer“

Die Kölner Messe sei keine Informationsveranstaltung, „das ist die Vertriebstheke eines Marktes, auf dem Schwangerschaft zur Dienstleistung und ein Kind zur Ware wird“, erklärte auch die Kanzlei Frowein & Partner, die den Verein Frauenheldinnen vertritt, gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur am Samstag.

„Zwei Frauen werden verbraucht – eine liefert die Eizelle, eine gibt den Körper her –, damit am Ende ein Kind übergeben wird wie eine Bestellung. Wer das in Auftrag gibt und bezahlt, ist ein Babykäufer“, so die scharfe Kritik des Vereins.

„Frauenheldinnen“ fordert Gesetzesänderung von Nina Warken

„Der Skandal an der gültigen Rechtslage ist nicht, dass das Verbot zu streng wäre, sondern dass es eine Lücke lässt“, erklärte auch die Vorsitzende von „Frauenheldinnen“, Eva Engelken. Die Co-Vorsitzende Monika Glöcklhofer ergänzte: „Ein Verbot, das man mit einem Flugticket aushebelt, muss man nicht einreißen, sondern man muss die Lücke schließen.“

Der Verein hatte bereits vor Spahns Rücktritt scharfe Kritik geäußert – und Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) aufgefordert, eine „Lücke“ im deutschen Recht zu schließen. „Strafbar sind allein Vermittlung und Durchführung im Inland – die Bestelleltern bleiben straffrei. Wer im Ausland bestellt, kehrt ungeschoren zurück“, hieß es in einem Offenen Brief an Warken.

Verein bemängelt „Gesetzeslücke“ in Deutschland

Es gebe zudem keine „reproduktive Gerechtigkeit“ für etwas, das „zwischen zwei Männern von Natur aus nicht möglich ist“, hieß es weiter. „Wer einen Menschen schon vor seiner Zeugung dazu bestimmt, seiner Mutter bei der Geburt entrissen zu werden, gründet keine Familie – er simuliert eine.“ Warken müsse daher nun handeln. „Ein Verbot, das ‚Bestelleltern‘ mit einem Flugticket in die USA aushebeln können, schützt niemanden.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). (Archivbild)

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). (Archivbild)

Zum einen müsse die Anbahnung und Vermittlung von Leihmutterschaft auch dann strafbar sein, wenn die Durchführung im Ausland liege, aber von Deutschland aus „organisiert und beworben wird – auf Messen wie ‚Wish for a Baby‘“, fordert der Verein in dem offenen Brief. Außerdem müsse eine im Ausland beauftragte Leihmutterschaft, ähnlich wie in Italien, auch für die eigenen Staatsbürger unter Strafe gestellt werden. 

Kölner Kinderwunsch-Messe bekommt seit Jahren Gegenwind

Die Kölner Messe hatte derweil bereits im Vorjahr Gegenwind bekommen. In anderen europäischen Städten ist die Kinderwunsch-Messe bereits in den vergangenen Jahren gestrichen worden – etwa in Paris oder Mailand. Auch in Köln war 2025 deshalb Kritik an „Wish for a Baby“ laut geworden.

Ute Theisen, Vorstandsvorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) Köln, sprach sich etwa für schärfere Auflagen für die Messe aus. „Mehr als bedenklich finde ich es, wenn der unerfüllte Kinderwunsch von Menschen zum Geschäft wird, das unter Umgehung deutschen Rechts ins Ausland verlagert wird und hier unter Umständen die Notlagen von Frauen ausnutzt, die dann mit einer Eizellspende oder der Leihmutterschaft ihren Lebensunterhalt verdienen“, hieß es von Theisen. Deshalb sehe sie die Messe sehr kritisch.

Sozialdienst katholischer Frauen betont Schmerz kinderloser Menschen

Andererseits, betonte sie, „kennen wir aus unserer Zusammenarbeit mit kinderlosen Paaren, die sich für eine Adoption oder die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren, den Schmerz von Menschen, die sich vergeblich ein Kind wünschen.“ Im besten Fall biete eine Messe wie die in Köln die Möglichkeit zum Austausch „und damit auch die Erfahrung, mit dem eigenen Schicksal nicht allein zu sein“, fügte sie hinzu. 

Trotz der Kritik und eines Eilantrags fand die Kinderwunsch-Messe im Vorjahr schließlich nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln statt. Das städtische Ordnungsamt, das für die Genehmigung der Messe zuständig ist, hatte den Veranstaltern wie in den Jahren zuvor jedoch erneut die von den Kritikern geforderten Auflagen erteilt.

Sowohl das Verbot für eine Vermittlung als auch das umfassende Verbot von Werbung für eine Leihmutterschaft seien einzuhalten, sagt Stadtsprecher Robert Baumanns im Oktober 2025. (mit kna)