Abo

Kölner Polizist postet rechte ParolenBewährungsstrafe wegen Volksverhetzung

2 min
Polizist

Symbolbild

Köln – Ein öffentlicher Aufruf zu Straftaten in Tateinheit mit Volksverhetzung klingt beunruhigend. Besonders beunruhigend wird der Aufruf, wenn der Täter (55) Polizeibeamter ist. Der Mann hatte im September 2019 auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil geschrieben: „Nafri? Neun Millimeter auf die Eier. Köln hat zu viele Straftäter davon.“

Am Dienstag verurteilte das Amtsgericht ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Aus Sicht des Gerichts hatte der Angeklagte mit seinem Post zu „Gewalt und Willkürmaßnahmen“ gegen eine Bevölkerungsgruppe aufgerufen. Nafri ist ein polizeiinterner Ausdruck für „nordafrikanische Intensivtäter“. Die „neun Millimeter“ beziehen sich auf das Kaliber der Standardwaffe der Polizei in NRW. Mit der dreimonatigen Bewährungsstrafe bleibt der Mann unterhalb der Grenze, ab der man vorbestraft ist.

Staatsanwältin: Das war kein Einzelfall

Zu seiner Verteidigung brachte der ehemalige Staatsschützer und heutige Internetfahnder vor, dass er zum Tatzeitpunkt krank geschrieben war und zuhause herumgelegen habe. Beim Surfen im Internet sei er dann auf eine Meldung in einer Boulevardzeitung über einen angeblichen Überfall mutmaßlich nordafrikanischer Täter auf ein homosexuelles Paar gestoßen. Das habe ihn aufgebracht und zu dem Post bewogen. Freimütig fügte der Beamte hinzu, er hätte besser geschrieben: „Nafris für ihr Leben lang wegsperren.“ Gegen den 55-Jährigen ist zwar ein Disziplinarverfahren anhängig, suspendiert wurde er aber nicht.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Darstellung, bei dem Post habe es sich um einen Einzelfall gehandelt, widersprach die Staatsanwältin. Dem Auswertungsbericht zum Facebook-Profil des 55-Jährigen sei zu entnehmen, dass es sich bei ihm um einen AfD-Sympathisanten handle. Zudem sei der besagte Satz in weitere Posts „mit rechter Propaganda“ eingebettet gewesen. Eine Geldstrafe komme daher nicht in Frage, hieß es im Plädoyer der Anklägerin. Dem schloss sich das Gericht in seinem Urteil an. Zudem muss der Angeklagte 3000 Euro an „Ärzte ohne Grenzen“ zahlen.