Kölns bekannteste BaulückeEigentümer an Richard-Wagner-Straße soll Strafe zahlen

Lesezeit 2 Minuten
Gibt sich kämpferisch: Eberhard Stöppke an seinem Grundstück an der Richard-Wagner-Straße 6.

Gibt sich kämpferisch: Eberhard Stöppke an seinem Grundstück an der Richard-Wagner-Straße 6.

Köln – Im Streit um Kölns bekannteste Baulücke an der Richard-Wagner-Straße 6 hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln den Eigentümer Eberhard Stöppke (83) zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 710.000 Euro plus Zinsen verurteilt (Az. 5 O 281/17).

Geklagt hatte die Stadt Köln, weil der Eigentümer seiner vertraglichen Verpflichtung, das Trümmergrundstück bis Ende 2009 mit einem Wohn- und Geschäftshaus zu bebauen, nicht nachkam, was eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro pro Monat nach sich zog. Das Landgericht gab der Klage der Stadt in vollem Umfang statt, es sah die Einwände des Beklagten als nicht gegeben an.

Das könnte Sie auch interessieren:

Bereits 2010 und 2015 war Stöppke rechtskräftig zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 130.000 Euro verurteilt worden. Damals hatte die Stadt Köln 13 Monate von Januar 2010 bis Januar 2011 geltend gemacht. Nun klagte sie 71 Monate für die Zeit von Februar 2011 bis Dezember 2016 ein.

Weder sei die Vertragsstrafenregelung im Grundstückskaufvertrag sittenwidrig, noch habe die Stadt Köln ihren Anspruch verwirkt, weil sie ihn erst Ende 2016 geltend gemacht hatte, führt das Landgericht in der siebenseitigen Urteilsbegründung aus. Auch die Höhe der Strafe sei nicht zu beanstanden. Der in Stuttgart lebende frühere Polizeibeamte Stöppke holte sich das Urteil gestern persönlich in Köln ab. Er werde dagegen beim Oberlandesgericht Köln Berufung einlegen, sagte er der Rundschau.

Rundschau abonnieren