Kölns bekannteste BaulückeBeim Prozessauftakt ist keine Einigung in Sicht

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Gibt sich kämpferisch: Eberhard Stöppke an seinem Grundstück an der Richard-Wagner-Straße 6.

Gibt sich kämpferisch: Eberhard Stöppke an seinem Grundstück an der Richard-Wagner-Straße 6.

Köln – In der Auseinandersetzung um Kölns bekannteste Baulücke an der Richard-Wagner-Straße 6ist kein Ende des Rechtsstreits in Sicht.  Am Dienstag verhandelte die 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln unter dem Vorsitzenden Richter Stefan Singbartl über eine Klage der Stadt Köln gegen den Grundstückseigentümer  Eberhard Stöppke (82) aus Stuttgart.

Die Stadt fordert von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 710.000 Euro, weil er der im Grundbuch eingetragenen Verpflichtung, die 418 Quadratmeter große Fläche zu bebauen, nicht nachgekommen ist (wir berichteten). Eine Forderung, die Stöppke gegenüber dem Gericht als „hochgradig kriminell“ bezeichnet hat. Aber der Reihe nach.

Verhandlung vor dem Landgericht

Landgericht Köln, Dienstagmorgen, 10 Uhr. Stöppke – elegant gekleidet mit schwarzem Hut, braunem Mantel und dunkelroten Schuhen – steht mit seinem Sohn und seinem Anwalt Hans Schüler auf dem Flur vor Saal 126. Er zieht Fotos und Unterlagen aus einer Ledermappe, erläutert Journalisten seine Sicht der Dinge. Es fallen Sätze wie: „Da könnte man was Schönes bauen.“ – „Die Stadt blockiert sich selbst.“ – „Ich habe die Richterin angezeigt.“

Dann bittet Richter Singbartl in den Saal. Die Stadt wird durch  Rechtsanwalt Lorenz Kneer und Alfred Rollnik vom Rechtsamt vertreten. Schon zweimal hat die Kommune Vertragsstrafen plus Zinsen gegen den ehemaligen Polizeibeamten Stöppke durchgesetzt, zusammen 150.000 Euro.

Grund: Bis Ende 2009 hätte Stöppke das brach liegende Areal, das er 2007 gekauft hatte, bebauen müssen. Weil er das nicht tat, wurden ab Januar 2010 pro Monat 10.000 Euro Vertragsstrafe fällig. Diesen Anspruch hat die Stadt bisher nur für die ersten 13 Monate eingeklagt, zwischenzeitlich gab sie dem Eigentümer mehrere Jahre Zeit zu handeln und ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten, das sich an der Höhe der umliegenden Bebauung orientiert.

Konter mit Plakaten gegen "Kölner Klüngelmethoden"

Stöppke konterte mit großflächigen Plakaten, auf denen er die „Kölner Klüngelmethoden“ anprangerte und errichtete eine Art „Luftbau“, der aus zwei kleinen Räumen im Erdgeschoss und einer hohen Holzfassade bestand.

Gleich zu Beginn macht Richter Singbartl klar, dass er Stöppkes Forderung, die Stadt solle ihm ihrerseits 700.000 Euro „Schadenersatz“ zahlen, für unbegründet hält. Er versucht zu vermitteln,  erkundigt sich bei den Vertretern der Stadt, ob man bereit sei, dem Beklagten im Falle einer Einigung  entgegenzukommen.

„Die  Klägerin hat Interessen. Wenn die durchsetzbar sind, ist  die Stadt zu vielem bereit“, sagt Anwalt Kneer. Singbartl fasst nach, versucht, Stöppke eine goldene Brücke zu bauen. Wenn die Stadt „eine realistische Perspektive“ sehe, dass Stöppke die ganze Baulücke von Hausnummer 6 bis 10 bebauen lasse,  werde sie womöglich bereit sein,  auf die Vertragsstrafe zu verzichten.

Von Kneer und Rollnik kommt kein Widerspruch, doch Stöppke, dem nach eigenen Angaben auch das Haus Nr. 12 sowie zahlreiche Gebäude in Stuttgart gehören, geht auf das Angebot nicht ein. „Ich will seit zehn Jahren bauen. Aber die Stadt hat mich daran gehindert“, erklärt er ruhig. Sein Anwalt stellt die Rechtmäßigkeit der Höhe der Vertragsstrafe in Frage. Sein Mandant habe 520.000 Euro für das Grundstück gezahlt – die Stadt aber bereits 840.000 Euro gefordert.

Urteil am 17. April

Als Stöppke schildert, dass er jetzt erneut denselben Holzbau errichten will, appelliert Singbartl : „Lassen Sie das sein. Versuchen Sie, mit der Stadt ins Gespräch zu kommen.“ Der Richter verweist auf die Wohnungsnot in Köln – ohne Erfolg. Stöppke will keine Einigung. Singbartl macht deutlich, dass er die Forderung der Stadt für begründet hält. Das Urteil werde am 17. April verkündet.

Stöppke strahlt, als er das Gericht verlässt. „Die Stadt will mich mürbe machen. Aber das wird ihr nicht gelingen“, sagt er und fährt zu seinem Grundstück in der Nähe des Rudolfplatzes. Dort hat er jetzt eine Digitalanzeige anbringen lassen. Sie soll die Höhe seiner Forderungen gegen die Stadt Köln anzeigen. „Die kann ich von Stuttgart aus steuern.“ Und wenn das Landgericht zu Gunsten der  Stadt entscheidet? „Dann gehen wir vors Oberlandesgericht.“

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