Kommentar zur KVBWarum die Personalie Schaffer damit noch nicht abgehakt sein sollte

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Ein Dienstwagen steht in einer Tiefgarage (Symbolbild)

Ein Dienstwagen steht in einer Tiefgarage (Symbolbild)

Der Aufsichtsrat sollte sich nicht in juristische Spitzfindigkeiten flüchten, sondern das in Schieflage geratene Bild der KVB wieder gerade rücken.

Rechtlich alles unanfechtbar und damit alles korrekt? So einfach dürfte die Personalie Thomas Schaffer bei der KVB wohl kaum vom Tisch zu kriegen sein. Die maximale Ausnutzung vertraglicher Freiräume durch den Technikvorstand ist ein Imageschaden für den Betrieb.

Die KVB fährt wegen Personalmangels und hoher Krankenrate im Notbetrieb. Angestellte müssen Sonderschichten schieben – und sind dabei finanziell nicht auf Rosen gebettet. Derweil sieht Vorstandsmitglied Schaffer bei 589 200 Euro Jahresgehalt den Dienstwagen als seine persönliche Verfügungsmasse an. Wer in den Betrieb hineinhört, weiß, das kommt dort nicht gut an. Auch nicht bei den Kunden.

Einen Beigeschmack hat die neue Untersuchung zudem. Noch 2021 kamen Juristen im Auftrag des Stadtwerkekonzerns genau zu der gegenteiligen Einschätzung. Ein Dienstwagen, der für dienstliche Belange kaum zur Verfügung steht, wird nicht im Sinne eines Dienstwagens genutzt. Weil Schaffer das selbst einsehen musste, gab er den Pkw zurück.

Es ist also längst nicht alles gut. Der Aufsichtsrat sollte sich nicht in juristische Spitzfindigkeiten flüchten, sondern das in Schieflage geratene Bild der KVB wieder gerade rücken.

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