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Mieterin droht Zwangsräumung91‑jährige Kölnerin muss ihre Wohnung verlassen

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Katharina Bolte (l.) mit ihrem Sohn und seiner Frau im Wohnzimmer ihrer Wohnung an der Scheffelstraße.

Katharina Bolte (l.) mit ihrem Sohn und seiner Frau im Wohnzimmer ihrer Wohnung an der Scheffelstraße.

Katharina Bolte muss nach 53 Jahren ihre Wohnung in Lindenthal verlassen. Das Kölner Landgericht gab der Räumungsklage statt.

Die 91-jährige Katharina Bolte muss ihre Wohnung nach 53 Jahren räumen. Das hat das Landgericht am Donnerstag, 20. August, entschieden.

Die Kölnerin hat fast ihr ganzes Leben an der Scheffelstraße in Lindenthal verbracht, 70 Jahre. Als 21‑Jährige zog sie schon dorthin, später mit Mann und Sohn innerhalb der Straße noch einmal um. In dieser kleinen Drei-Zimmer-Wohnung lebt sie seit 53 Jahren. Die Redaktion traf sie vor wenigen Tagen noch in ihrem Wohnzimmer. Dort saß die 91‑Jährige mit Sohn und Schwiegertochter auf ihrem braunen Ledersofa. Jetzt steht fest: Sie werden das Zimmer ausräumen müssen.

Die Immobiliengesellschaft Start Living, die das Haus vor drei Jahren erworben hat, hat ihr gekündigt. Sie möchte es abreißen und einen Neubau errichten. Bolte hatte sich zunächst mit Unterstützung ihres Sohnes und des Mietervereins mit einer Klage vor dem Amtsgericht erfolgreich gegen die Kündigung gewehrt. Der Inhaber von Start Living, Peter Drouvé, hatte allerdings Berufung gegen das Urteil beim Landgericht eingelegt. Und die hatte nun Erfolg.

Die Initiative „Recht auf Stadt“ demonstrierte mit ihrem Papp-Immobilienhai vor dem Landgericht, vor dem Prozess, im Beisein von Elimar Bolte (2.v.r.).

Die Initiative „Recht auf Stadt“ demonstrierte mit ihrem Papp-Immobilienhai vor dem Landgericht, vor dem Prozess, im Beisein von Elimar Bolte (2.v.r.).

Gericht beanstandet Neubau mit Gewinnerzielungsabsicht nicht

Zur Begründung des Urteils führte der Vorsitzende Richter Thomas Beenken, aus, dass seine Kammer in wesentlichen Punkten zu einer anderen rechtlichen Bewertung als das Amtsgericht komme. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sei es nicht zu beanstanden, wenn jemand ein objektiv sanierungsbedürftiges Gebäude erwerbe, um es abreißen und neu bebauen zu lassen, mit dem Ziel, dadurch Gewinn zu erwirtschaften.

Anders verhalte es sich, wenn auf einem Grundstück eine Immobilie mit „intakter Bausubstanz“ stehe. Die Partei der Mieterin habe auch nicht ausreichend besondere Umstände vorgetragen, die einen Härtefall begründen würden. Ein solcher könne einer Kündigung entgegenstehen. Der Richter wies darauf hin, dass es noch vor dem Urteil des Amtsgerichts „umfangreiche Verhandlungen“ zwischen den Parteien über einen Umzug der Mieterin gegeben habe. Sie seien jedoch nicht erfolgreich gewesen. Die Gründe dafür, seien unklar.

Das Haus an der Scheffelstraße.

Das Haus an der Scheffelstraße.

Sieben neue Wohneinheiten und drei Stadthäuser geplant

Fest steht, dass die Immobiliengesellschaft Start Living, nach dem Abriss des alten Wohngebäudes, ein Vorderhaus mit sieben Wohneinheiten und im Hinterhof drei Stadthäuser, errichten möchte. Die Wohnungen sollen 67 bis 214 Quadratmeter groß sein und zwischen 649.900 und 2.290.000 Euro kosten. So steht es im Exposé des Projekts. Die Baugenehmigung liegt vor. Die anderen Mietparteien haben das Haus an der Scheffelstraße bereits verlassen. Nur die 91‑jährige Bolte lebt dort noch.

Streit über die Verhandlungen und deren Ausgang

Tatsächlich haben Mutter und Sohn mit dem Inhaber von Start Living, Peter Drouvé, über eine Ersatzwohnung für Katharina Bolte verhandelt: „Wir haben Frau Bolte in 2025 und 2026 diverse Wohnungen in der Nähe angeboten, kombiniert mit einer großzügigen finanziellen Abfindung“, schreibt er. Grundsätzlich hätte man sich auch bereits auf eine Wohnung im Braunsfelder „Park Linné“ geeinigt gehabt. „Die Miete war reduziert und lag nur leicht über der aktuellen Miete“, so Drouvé, „bei deutlich besserer Ausstattung der Wohnung, barrierefrei und mit Aufzug.“

Vor Unterzeichnung des Mietvertrags habe der Sohn Elimar Bolte allerdings ein lebenslanges Wohnrecht für sich gefordert, obwohl er gar nicht an der Scheffelstraße lebe. Elimar Bolte bestreitet das. Es sei nur um ein solches Recht für seine Mutter gegangen, um sie abzusichern. Der Vermieter habe die Wohnungsangebote jeweils „platzen lassen“.

Initiative „Recht auf Stadt“ möchte mit Katharina Bolte weiter kämpfen

Nun sehen die Boltes keinen Ausweg mehr: „Das Urteil ist vernichtend“, sagt Elimar Bolte. Eine Frist zur Räumung der Wohnung hat der Richter nicht genannt. Doch Katharina Bolte muss nun ausziehen. Wenn sie sich weigert, steht eine Zwangsräumung an. Und Boltes Ängste haben sich nun bewahrheitet. „Ich schlafe nachts nicht mehr“, hatte sie bereits vor der Urteilsverkündung geschildert. „Ich weiß nicht, wohin.“ Ins Seniorenheim möchte die alte Dame nicht. Das Gehen falle ihr ein bisschen schwer, erzählt sie. Sonst sei sie fit.

Die Initiative „Recht auf Stadt“, die während der Urteilsverkündung vor dem Landgericht demonstrierte, unterstützt Katharina Bolte. „Aus meiner Sicht ist es ein Skandal, dass so etwas möglich ist“, sagt Mietaktivist Kalle Gerigk.

Im Fall der 101-jährigen Mieterin Lilly Rostock hatte das Kölner Amtsgericht Ende Juni anders entschieden. Gerigk hatte deshalb auch für Bolte Hoffnung gehegt. Er und seine Initiative wollen nicht hinnehmen, dass die 91‑Jährige nun ihre Wohnung räumen muss. „Wir bleiben daran“, verspricht Gerigk.