Prozess in Köln31-Jährigem an Karneval das Ohr abgebissen – Anklage gegen Mann aus Hagen

Lesezeit 2 Minuten
Uniwiese Ausweichflaeche Weiberfastnacht

Auf der Uni-Wiese kam es vor zwei Jahren zu dem Angriff.

Diesen Ausflug ins karnevalistische Treiben wird ein Kölner (31) nie mehr vergessen: Eine abgebissene Ohrmuschel konnte nicht wieder angenäht werden.

Für die Tat soll ein 28-Jähriger aus Hagen verantwortlich sein. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den 28-Jährigen erhoben. Dem Mann wird schwere und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Wie das Amtsgericht mitteilte, findet der Prozess am 23. April 2024 um 10 Uhr im   Gebäude an der Luxemburger Straße statt.

Köln: Abgebissene Ohrmuschel konnte nicht wieder angenäht werden

Was genau passiert ist, muss nun das Gericht aufklären. An einer Schlägerei auf dem Grünstreifen hinter der Mensa waren mehrere Personen beteiligt. Dabei wurde dem Opfer die schwere Verletzung zugefügt. Die abgebissene Ohrmuschel konnte nicht wieder angenäht werden, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichtes der Rundschau. Insgesamt sollen im April vier mutmaßliche Täter auf der Anklagebank Platz nehmen.

Die damals zwischen 26 und 36 Jahre alten Männer müssen sich in unterschiedlicher Tatbeteiligung wegen gefährlicher, schwerer und Körperverletzung und Beleidigung vor einem Schöffengericht verantworten. Schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu 10 Jahren bestraft wird.

Wie das Amtsgericht mitteilte, soll ein Streit um eine nicht herausgegebene Handynummer oder Anschrift einer Frau der Auslöser gewesen sein. Dies soll die Frau verweigert haben und es soll nach einer verbalen Auseinandersetzung zu einer Schlägerei gekommen sein. Im weiteren Verlauf soll der 28-Jährige den 31-Jährigen in den Schwitzkasten genommen haben und ihm die linke Ohrmuschel abgebissen haben, teilte das Gericht weiter mit.

Der Mann wurde von Rettungskräften versorgt und in ein Krankenhaus gebracht. Im Anschluss an den gravierenden Vorfall habe es umfangreiche ärztliche Versorgungen gegeben. Dabei soll es nach Angaben einer Gerichtsssprecherin um die Rekonstruktion der Hörfähigkeit mit einem neuen Ohr gegangen sein. „Der genaue Gesundheitszustand ist uns derzeit nicht bekannt“, hieß es am Freitag vom Gericht. Den Termin der Verhandlung teilte das Kölner Gericht bei der jährlichen Jahrespressekonferenz mit.

Rundschau abonnieren