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Mehr Tier- und PflanzenschutzKölner Partei sagt „Vorgärten des Grauens“ den Kampf an

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Viel Stein, kaum Grün: So werden heutzutage immer mehr Vorgärten gestaltet. Eine neue Satzung soll das ändern.

Viel Stein, kaum Grün: So werden heutzutage immer mehr Vorgärten gestaltet. Eine neue Satzung soll das ändern.

Köln – Seit die Satirepartei „Die Partei“ 2020 mit zwei Vertretern in den Stadtrat eingezogen ist, fährt sie einen – recht unterhaltsamen – Spagat zwischen Politklamauk à la „Hundesteuer um moderate 800 Prozent erhöhen“ und ernsthaftem Gestaltungsanspruch. Letzterer findet sich auch im neuesten Antrag der mittlerweile zur vierköpfigen Fraktion „Die Fraktion“ angewachsenen Truppe wieder. Mit „Erstellung Vorgartensatzung“ ist ihr Antrag 0027/2022 für die heutige Sitzung des Umweltausschusses recht nüchtern überschrieben.

Immer mehr Vorgärten werden zur tierfeindlichen Umgebung

Doch per Pressemitteilung macht sie deutlich, dass es ihr um ein Herzensanliegen geht: „Schottergärten des Grauens verhindern! Rettet Igel und Insekten“ lautet die unmissverständliche Botschaft. Den Trend, dass sich auch in Köln immer mehr Vorgärten in Steinwüsten und Parkplätze verwandeln, will „Die Fraktion“ nicht kampflos hinnehmen. Sie fordert mehr Begrünung und möchte, dass Köln „eine Vorgartensatzung nach dem Vorbild der Stadt Königswinter“ erlässt. Darin heißt es: „Vorgartenflächen sind zu begrünen, zu bepflanzen und so zu unterhalten. Befestigte Flächen aller Art sind auf maximal 50 Prozent der Vorgartenfläche zulässig.“ Pflaster, Rasengittersteine, Kiesel- und Schotterflächen, Stellplätze, Carports und Ähnliches werden den befestigten Flächen zugerechnet.

Stadtverwaltung: Ohnehin keine rechtliche Grundlage für Schottergärten

Zwar sei in vielen neueren Bebauungsplänen eine Begrünung vorgeschrieben, dies gelte aber nicht überall, betont „Die Fraktion“. Sie meint: Wenn die Politik die Stadtverwaltung anweise, „schlicht die Satzung der Stadt Königswinter abzukupfern, ist schon viel gewonnen“.

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Das sieht die Verwaltung anders. Sie sagt: „Bereits die Landesbauordnung untersagt die Anlage von Steingärten im Vorgarten.“ Demnach seien nicht überbaute Flächen „wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen“. Für Schottergärten bestehe somit „keine rechtliche Grundlage“. Da sie „nach Gesetz nicht zulässig sind, besteht keine Notwendigkeit, diese zu verbieten“. Der Rückbau einer unzulässigen Versiegelung sei obligatorisch, so die Stadt.

Soweit die Theorie. In der Praxis gewinnt man jedoch den Eindruck, dass Schottergärten in Köln auf dem Vormarsch sind.

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