Köln – In Zivilkleidung statt in Roben betraten die Richter der zweiten Großen Strafkammer am Dienstag den Sitzungssaal. Bewusst war einer der größten Räume ausgewählt worden, denn zahlreiche Medienvertreter hatten sich zu diesem Prozesstag angemeldet, da im Missbrauchsverfahren gegen den katholischen Priester Ue. ein wichtiger Termin anstand: Der Staatsanwalt sollte die Nachtragsanklage verlesen.
Mehrere Personen hatten sich im Laufe des Verfahrens unerwartet zu Wort gemeldet und geäußert, auch Opfer des Angeklagten Pfarrer U. geworden zu sein. Nachdem klar wurde, dass einige der neu vorgebrachten Vorwürfe erst kurze Zeit zurückliegen, wurde der Priester Ende Januar noch im Gericht verhaftet und in U-Haft gebracht.
Die Anklage gegen den Priester sollte mit der Nachtragsklage um die neu zu Tage getretenen, mutmaßlichen Taten erweitert werden. Es kam jedoch anders.
Prozess gegen Pfarrer U.: Corona-Schnelltests positiv
„Um zwanzig nach acht erreichte uns heute Morgen die Nachricht, dass der Angeklagte zwei positive Corona-Schnelltests hatte“, so der Vorsitzende, Christoph Kaufmann. Ein PCR-Test solle nun Eindeutigkeit verschaffen; das Ergebnis werde im Laufe des Mittwochs erwartet. Vom Testergebnis wird abhängen, ob der 70-Jährige zeitnah wieder im Gericht erscheinen kann oder nicht. „Wir können noch überhaupt nicht sagen, wie es vom zeitlichen Ablauf her weitergehen kann“, so Kaufmann.
Missbrauchsprozess am Kölner Landgericht: Plädoyers für 16. und 17. Februar geplant
Ursprünglich waren für den 16. und 17. Februar die Plädoyers anberaumt, zu deren Vortrag die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Auch Einlassungen des Angeklagten und Aussagen von Zeugen zu möglichem Tatgeschehen fanden daher hinter verschlossenen Türen statt, was sich durch den im Raum stehenden Tatbestand erklärt: Da es um Fälle von sexuellem Missbrauch geht, sieht das Gericht die Intimsphäre des Angeklagten und seiner Opfer so stark betroffen, dass es den Schutz dieses besonders persönlichen Bereiches stärker gewichtete als das Interesse der Öffentlichkeit an einzelnen Details.
Da der Fall als herausragendes Beispiel für den Missbrauchsskandal innerhalb der katholischen Kirche gilt, war und ist jedoch das Interesse an der medialen Berichterstattung groß. Um dem zu entsprechen, hat die Kammer für solche Teile des Prozesses, in denen es um weniger intime Aspekte ging, regelmäßig die Öffentlichkeit zugelassen.
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Auch die Urteilsverkündung wird öffentlich stattfinden – doch wann, das ist mit Blick auf eine mögliche Corona-Infektion des Angeklagten fraglich. Zuletzt war sie für den 24. Februar terminiert. Geblockt seien auch noch der 23. und 25. Februar, so Kaufmann: „Mit ein bisschen Glück können wir das Verfahren auf Kurs halten.“ Das wird jedoch auch vom Ergebnis des PCR-Testes abhängen.



