MülheimFalsche Wohnung gestürmt – SEK bricht unbeteiligtem 59-Jährigem Rippen
Köln-Mülheim – Die Verletzungen des SEK-Opfers Wolfgang H. sind gravierender als zunächst bekannt.
Wie der 59-Jährige mitteilte, sind dem Mann bei dem missglückten Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos in Mülheim zwei Rippen gebrochen worden. „Die sechste und siebte Rippe sind betroffen. Dies geht aus dem ärztlichen Befund hervor, der mir bei der Entlassung vorgelegt wurde“, sagte H. im Gespräch mit der Rundschau.

Der 59-Jährige erlitt bei dem Zugriff Gesichtsverletzungen.
Copyright: Wolfgang H.
SEK stürmt in Mülheim falsche Wohnung und verletzt Mieter
Die Einsatzkräfte hatten auf der Suche nach einem bewaffneten Drogenhändler (34) in einem Haus auf der Kieler Straße in Mülheim die Türe verwechselt. Der Beschuldigte wohnte in der Wohnung auf der Flur gegenüber. Neben den Rippenbrüchen erlitt der 59-Jährige Hämatome in der Nähe des Auges, ein Blutgerinnsel am Ohr und Hämatome am Oberschenkel und Brustschmerzen, sagte der Mann weiter. Diese Verletzungen würden vermutlich gut verheilen, „aber meine Psyche leidet“. „Ich kann weiter nachts schlecht schlafen und habe immer das Licht an“.

Die Blendgranate verursachte Schäden in der Wohnung.
Copyright: Wolfgang H.
Eine ärztliche Behandlung in einer Traumaklinik sei vorgesehen. Der Mieter war mit einer geworfenen Blendgranate geweckt worden. Danach überwältigten SEK-Kräfte den vermeintlichen Drogenhändler. Wie der 59-Jährige weiter sagte, hat sein Anwalt aus München mittlerweile Strafanzeige gestellt.
Ermittlungsverfahren wegen SEK-Einsatzes in Mülheim
Die Polizei äußerte sich am Mittwoch erneut zu dem Vorfall: „Das gesamte Einsatzgeschehen ist Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Nach aktuellem Ermittlungsstand hat der weiterhin gesuchte 34-Jährige bewusst darüber getäuscht, welche Wohnung des Mehrfamilienhauses er tatsächlich nutzt“, sagte ein Polizeisprecher. Weitere Details dazu nannte die Behörde nicht.
Die Leiterin der Einsatzes am durchsuchten Objekt habe sich bei dem verletzten Nachbarn vor Ort entschuldigt. Eine Opferschützerin der Polizei habe am Einsatztag mit dem Verletzten telefoniert. Am nächsten Morgen habe sie sich mit ihm getroffen, über Hilfsangebote informiert und einen Arzttermin in einer Trauma-Ambulanz vermittelt.
„Eine zivilrechtliche Schadensregulierung ist durch die polizeiliche Verwaltung am Einsatztag eingeleitet worden“, ergänzte der Polizeisprecher. Am Tag des Vorfalls hatte die Behörde mitgeteilt, dass die SEK-Beamten eine fehlerhafte Information bekommen hätten.
Wolfgang H. hat sich erstmal ins Ausland verabschiedet: „Ich brauche einige Tage Ruhe und werde vermutlich erst nach Ostern nach Köln zurückkehren.“ In seine Wohnung in Mülheim kehrt er nicht mehr zurück.

