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Prozess in KölnLebenslange Haft für 54-Jährigen nach extrem brutaler Tat

Lesezeit 3 Minuten
Die mordkommission ermittelt in Köln-Mülheim nach einem tödlichen Fenstersturz.

Die Mordkommission ermittelte in Köln-Mülheim nach dem tödlichen Fenstersturz. Nun wurde ein 38-Jähriger verurteilt.

Der Mann hatte seiner Ex-Freundin 26 Messerstiche zugefügt, danach stürzte diese aus dem Fenster. Nun fiel das Urteil und das Gericht spricht von „unbedingten Vernichtungswillen“.

Als sich eine 38-Jährige im Oktober 2024 endgültig von ihrem damaligen Lebensgefährten (54) trennt, sieht dieser rot und fügt der Frau mindestens 26 Stich- und Schnittverletzungen zu. Er schlägt ihr mit dem Messer zweimal wuchtig auf den Kopf, sticht ihr in Oberkörper und Bauch, in Arme, Rücken und Unterleib. Anschließend stürzte die Frau aus dem Küchenfenster ihrer im vierten Obergeschoss gelegenen Wohnung — ob freiwillig, als letzter Ausweg vor dem Angeklagten, oder von diesem geschubst, blieb unklar. Anschließend versetzte sich der 54-Jährige selbst noch einen Messerstich in den Bauch, ehe auch er sich rückwärts aus dem Fenster stürzte. Doch während die Frau aufgrund ihres erlittenen Blutverlustes noch am Tatort verstarb, überlebte der Angeklagte schwer verletzt.

Mord aus Grausamkeit mit niedrigen Beweggründen

Am Mittwoch verurteilte die 11. Große Strafkammer am Landgericht den 54-Jährigen wegen Mordes aus Grausamkeit und niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Haftstrafe. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft auf Bewährung nach 15 Jahren schloss das Gericht mit seinem Urteil aus, weil es die besondere Schwere der Schuld feststellte. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren sei angesichts des brutalen und grausamen Gepräges der Tat „unangemessen“, sagte die Vorsitzende Sabine Kretzschmar. Während der Angeklagte das Urteil regungslos zur Kenntnis nahm, brandete nach Verkündung von Schuldspruch und Strafmaß Applaus im Zuschauerbereich auf, wo zahlreiche Angehörige und Freunde der Verstorbenen den Ausführungen der Vorsitzenden folgten. Bei der Richterin kam der Applaus gar nicht gut an, und sie ermahnte das Publikum Beifallsbekundungen zu unterlassen. Als Tatmotiv stellte das Gericht Eifersucht sowie ein ausgeprägtes Kontroll- und Dominanzstreben fest. „Er verlangte von seiner Partnerin, rund um die Uhr nach seinen Vorstellungen bereitzustehen.“

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass niemand in der Lage gewesen wäre, „das Kontroll-, Dominanz- und Besitzstreben“ des Angeklagten zu ertragen. Nach der zwei Tage vor der Tat erfolgten endgültigen Trennung der 38-Jährigen habe der Angeklagte seinen „Dominanzanspruch nur noch durch ihren Tod durchsetzen“ können, hieß es in der Urteilsbegründung. „Die Tat war objektiv grausam“, sagte Kretzschmar und verwies hierbei auf einen Stich in den Magen der Frau und einen in ihren Unterleib. Besonders der Stich in den Unterleib verdeutlichte für die Kammer den „unbedingten Vernichtungswillen“ des Angeklagten. „Mit dem gezielten Stich in den Vaginalbereich wollte der Angeklagte die Geschädigte bestrafen und demütigen und ihr qualvolle Schmerzen zufügen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Neben dem nun ausgesprochenen lebenslangen Haftstrafe hat der Angeklagte mit massiven gesundheitlichen Folgen zu kämpfen.

Beim Sturz aus dem Küchenfenster brach er sich Knochen in den Beinen, Rippen und im Rücken. Stehen und Laufen kann er nur mit Unterstützung eines Korsetts.   Mit dem Strafausspruch lag das Gericht deutlich über den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die hatten beide in ungewöhnlicher Übereinstimmung zwölf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Lediglich Nebenklageanwältin Funda Biçakoglu, die die älteste Tochter des Opfers vertrat, hatte auf Mord und lebenslange Haft plädiert.