Streit um Kölner DenkmalAus für Künstlerinitiative „Raum 13“ rückt näher

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Das denkmalgeschützte KHD-Gebäude samt Eingang zu "Raum 13".

Köln – Der Andrang auf Saal 240, dem größten Saal für Zivilprozesse im Kölner Landgericht, ist  enorm an diesem Freitagmorgen. Wegen der Corona-Pandemie lässt der Richter nur  fünf Zuschauer zu, um die Abstandsregeln einhalten zu können. Der Vorsitzende Marcel Reichenbach sagt gleich zu Beginn, was nach den vielen Medienberichten im Vorfeld zu erwarten war: „Ein Prozess, das war nach den eingereichten Schriftsätzen zu erwarten, der auf großes öffentliches Interesse stößt.“ Es geht um die Räumungsklage, die Hausbesitzer Gottfried Eggerbauer gegen seine Mieter angestrengt hat. Dabei handelt es sich um die  Künstlerinitiative „Raum 13“ und ihre Geschäftsführer  Anja Kolacek und Marc Leßle.

Aber auch mit mehr  Unterstützung im Saal wäre die vorläufige Einschätzung des Richters wohl nicht anders ausgefallen: „Ich tendiere dazu, die Kündigung als wirksam anzusehen.“ Es bestehe ein Mietverhältnis, das ordentlich und unter Wahrung der Frist gekündigt worden sei.  Eggerbauer selbst erscheint am Freitag nicht. Damit steht einer Räumung von Raum 13 aus dem denkmalgeschützten Hauptverwaltungsgebäude von Klöckner-Humboldt-Deutz, der ersten Gasmotorenfabrik der Welt, an der Deutz-Mülheimer-Straße nicht mehr viel im Weg.

Entscheidung am 20. Januar

Eine Entscheidung in dem Verfahren ist für den 20. Januar 2021 vorgesehen.  Eggerbauers Anwältin Martina Krings deutet an, dass der Hausbesitzer den Künstlern bis Ende Februar Zeit geben will, um die Sachen zu packen, wenn der Richter für ihn entscheidet. Eggerbauer will das Gebäude leergezogen verkaufen.

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Zuvor hat „Raum 13“-Rechtsanwältin Monika Flocke argumentiert, dass die Stadt in Verkaufsverhandlungen mit Eggerbauer stehe und  ihr  Vorkaufsrecht wahrnehmen wolle. Deshalb solle das Gericht auch für die Zeit der Verhandlungen die Räumungsklage ruhen lassen – dass hatten im Vorfeld auch mehr als hundert Unterstützer per Zeitungsanzeige gefordert, darunter Prominente wie Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum. Ihrer Kenntnis nach habe die Stadt dem Investor ein Angebot von 18,6 Millionen Euro unterbreitet, was die Vertreterin Eggerbauers  vehement bestreitet. Ihr sei nichts von einem Angebot dieser Größenordnung Seitens der Stadt bekannt, sagt Krings. Flocke führt ebenfalls an, dass es „unnötige Nachteile“ für Raum 13 brächte, wenn Leßle und Kolacek zunächst geräumt würden, nach einem anschließenden Kauf des Geländes durch die Stadt wieder als Mieter einziehen könnten. Reichenbach schätzt die Argumente der Beklagtenseite aber als „wenig entscheidungserheblichen Sachvortrag“ ein.

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