Die Rettungsdienstgebühren für Notarzteinsätze in Köln steigen drastisch. Patienten sollen aber auch in Zukunft keinen Eigenanteil leisten müssen.
Neue RettungsdienstsatzungNotarzteinsätze in Köln werden teurer

Notfallsanitäter in einem Rettungswagen der Stadt Köln (Symbolbild).
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Die Gebühren für den Rettungsdienst bleiben weiterhin Thema im Rat: Die im September beschlossene neue Gebührenordnung sollte nur unter der Voraussetzung gelten, dass die Krankenkassen und weiteren Kostenträger zustimmen. Eine Einigung konnte aber bisher nicht erreicht werden.
Um eine rechtssichere Lösung zu finden, hat die Verwaltung bereits im Oktober einen externen Berater beauftragt. Gemeinsam wurde die Gebührensatzung überarbeitet und neu aufgebaut. Für das Jahr 2025 werden für den Rettungsdienst Kosten von rund 142 Millionen Euro angesetzt. Daraus ergeben sich folgende neue Gebühren: Für einen Einsatz mit einem Rettungswagen fallen künftig 556,69 Euro an (zuvor 609 Euro). Ein Einsatz mit einem Notarztfahrzeug kostet 820,05 Euro (vorher 590 Euro). Der neue Entwurf der Gebührensatzung wurde den Kostenträgern am 11. Dezember 2025 zur Prüfung zugesandt. Eine formale Zustimmung liegt nach Angaben der Stadt Köln bislang nicht vor.
Kölner Rettungsdienst fährt 190.000 Einsätze pro Jahr
Die Gebühren für den Rettungsdienst werden nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen berechnet. Grundlage der Berechnung ist der Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt. Darin ist festgelegt, wie viele Rettungswachen, Rettungswagen und Notarztfahrzeuge benötigt werden. Der aktuelle Bedarfsplan wurde 2016 beschlossen und 2019 angepasst. Ein weiterer wichtiger Faktor sind gesetzliche Änderungen in der Ausbildung. Die frühere Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten wird schrittweise durch die dreijährige Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter ersetzt. Diese Ausbildung ist aufwendiger und verursacht höhere Kosten, die künftig in die Gebühren einfließen dürfen.

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Rettungsdiensteinsätze in Köln seit 2015.
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Für die Jahre 2025 bis 2027 ergeben sich in Köln durchschnittliche jährliche Kosten von rund 141,5 Millionen Euro. Unter anderem sind darin Personalkosten, Kosten für Fahrzeuge, Geräte und medizinisches Material, die Kosten für Notärztinnen und Notärzte, die Aus- und Fortbildung sowie die Kosten für Gebäude, IT, Leitstelle und Verwaltung enthalten. Für die Gebührenberechnung wurde außerdem geschätzt, wie viele Einsätze es künftig geben wird. Grundlage dafür sind die Einsatzahlen der Jahre 2022 bis 2024. Daraus ergeben sich durchschnittlich pro Jahr rund 190.000 Einsätze mit Rettungswagen (RTW) und rund 30.000 Einsätze mit Notarztfahrzeugen (NEF). Die Einsatzzahlen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu, lediglich im ersten Corona-Jahr 2020 gab es einen deutlichen Rückgang (siehe Grafik).
Kassen wollen nur zahlen, wenn jemand tatsächlich ins Krankenhaus gebracht wird
Nicht einberechnet wurden die Fehlfahrten ohne Krankenhaustransport. Diese Kosten muss die Stadt Köln selbst tragen. Nach dem Rettungsgesetz NRW dürfen Städte die Kosten von sogenannten Fehlfahrten grundsätzlich in die Gebühren einrechnen. Die Stadt Köln hat das bis 2015 auch vollständig getan. Die Krankenkassen sehen das inzwischen anders (wir berichteten): Sie wollen in Zukunft die Kosten nur dann übernehmen, wenn jemand tatsächlich ins Krankenhaus gebracht wird. In der Folge haben einige Kommunen und Kreise in NRW bereits höhere Gebühren und Zuzahlungen für Patienten angekündigt.
Als Fehlfahrten zählen Einsätze, bei denen sich der Patient vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes vom Einsatzort entfernt, keine Behandlung erforderlich ist oder sie vor Ort ausreicht, der Transport ins Krankenhaus abgelehnt wird oder die Person am Einsatzort verstirbt. Auch Fälle, bei denen der Rettungsdienst missbräuchlich ohne Grund alarmiert wird, fallen darunter.
Stadt Köln will auch künftig keine Zuzahlung für Rettungsdiensteinsätze erheben
Eine endgültige Lösung kann nur durch neue Gesetze oder Gerichtsentscheidungen erfolgen. Bis dahin hat die Stadt diese Fehlfahrten in der aktuellen Gebührenberechnung jedoch vollständig herausgerechnet.
OB Torsten Burmester hatte im Dezember erklärt, er erwarte von Bund und Land eine kurzfristige gesetzliche Lösung, „die sowohl die Patientensicherheit als auch die notwendige Refinanzierung des Rettungsdienstes gewährleistet“. Menschen dürften nicht zögern, den Rettungsdienst zu rufen, aus Angst, künftig auf Selbstbeteiligungen von mehreren hundert Euro sitzenzubleiben.
In Köln wird für den Rettungsdienst bisher keine Zuzahlung fällig, und das soll auch in Zukunft so bleiben. Eine Stadtsprecherin sagte auf Anfrage: „Wir befinden uns in den Gesprächen mit den Krankenkassen auf der Zielgeraden.“ Ziel sei, dass es auch weiterhin keine Zuzahlung in Köln geben soll.
