Neuzuschnitt KommunalwahlKalk verliert Wahlbezirk, Ehrenfeld gewinnt dazu

Eine Wählerin wirft ihren Wahlzettel ein. (Archivbild)
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Köln – Der vom NRW-Verfassungsgerichtshof verlangte Neuzuschnitt der Wahlbezirke für die Kommunalwahl führt zu erheblichen Konsequenzen für die Zusammensetzung des neuen Stadtrats. Wie die Rundschau erfuhr, wird nicht nur der Stadtbezirk Chorweiler einen seiner bislang vier Wahlbezirke verlieren und der Stadtbezirk Rodenkirchen einen zusätzlichen fünften Wahlbezirk dazugewinnen. Auch der Stadtbezirk Kalk wird nach der Neuordnung einen seiner bislang fünf Wahlbezirke verlieren, während der Stadtbezirk Ehrenfeld einen fünften Wahlbezirk dazugewinnt. Grund sind starke Unterschiede bei der Zahl der Wahlberechtigten je Wahlbezirk, die künftig nicht mehr zulässig sind.
Abweichungen nur noch bis 15 Prozent erlaubt
Wie berichtet, durfte die Größe der Wahlbezirke in den NRW-Kommunen von der durchschnittlichen Einwohnerzahl je Bezirk bisher um maximal 25 Prozent nach oben oder nach unten abweichen. Doch das Verfassungsgericht hat bei seinem Urteil zur Beibehaltung der Stichwahl eine neue Toleranzgrenze von maximal 15 Prozent gesetzt. Das erfordert in Köln den Neuzuschnitt nahezu aller 45 Wahlbezirke. Der Landeswahlleiter hat nun die Kommunen aufgefordert, als Berechnungsgrundlage für die Größe der Wahlbezirke nur die Zahl der dort lebenden Wahlberechtigten zu verwenden. Das sind alle Einwohner, die mindestens 16 Jahre alt und Deutsche oder Bürger eines EU-Landes sind, aber keine Kinder bis 15 Jahre und keine Nicht-EU-Ausländer. Nach dieser neuen Vorgabe liegen jetzt 17 der 45 Kölner Wahlbezirke definitiv über der 15-Prozent-Grenze. Die Stadtverwaltung will diese Woche ihre Vorschläge zur Neuordnung der Wahlbezirke vorlegen. Wo Varianten möglich sind, soll die Politik entscheiden, der Beschluss soll am 19. Februar fallen. Der Neuzuschnitt sorgt für erhebliche Unruhe bei den Parteien, die ihre Kandidaten jetzt später oder neu wählen müssen.