Der 1. FC Köln sieht sich durch die Entscheidung des Gerichts bestätigt. Gegner der Ausbaupläne, wie die Grünen, sehen das anders.
Urteil ist daGericht bestärkt Ausbaupläne des 1. FC Köln im Grüngürtel

Der 1. FC Köln ist seit 1953 im Äußeren Grüngürtel beheimatet.
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Der Streit um die Ausbaupläne des 1. FC Köln im Äußeren Grüngürtel hat zum wiederholten Mal das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster beschäftigt. Ergebnis der mündlichen Verhandlung am Freitag: Der 2020 von der Stadt Köln aufgestellte Bebauungsplan ist rechtmäßig.
Dieser sieht neben dem Leistungszentrum am Geißbockheim drei neue Fußballplätze und vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit auf der Gleueler Wiese vor. Naturschützer hatten dagegen geklagt und monieren die Vollversiegelung und den Verlust für die Allgemeinheit der unter Denkmal- und Landschaftsschutz gestellten Grünfläche.
Ausbaupläne des 1. FC Köln erneut vor Gericht
Aufgrund des im Juli beschlossenen Kompromisses ist der FC bei seinen Ausbauplänen allerdings nicht mehr zwingend auf die Gleueler Wiese angewiesen. Der Stadttrat stimmte nach einem SPD-Vorstoß mehrheitlich dafür, dass der Bundesligist drei Fußballplätze in der Nähe des Geißbockheims bauen darf – sollte eine Prüfung der Verwaltung positiv verlaufen. Zudem will der FC im kommenden Jahr mit dem Bau des neuen Leistungszentrums beginnen, das auf einem Fußballplatz neben dem Franz-Kremer-Stadion entstehen soll. Damit hätte der Verein seine Ausbaupläne umgesetzt.
Für den FC jedoch ist die Gleueler Wiese nach wie vor die 1a-Lösung, wie FC-Geschäftsführer Philipp Türoff unmittelbar nach dem Urteil durchblicken ließ: „Die Entscheidung des Gerichts ist ein Meilenstein. Sie beendet die jahrelange juristische Blockade und bestätigt unseren Weg. Der Stadtratsbeschluss zu den Satellitenplätzen im Juli war ein wichtiges Signal, um unseren absoluten Notstand abzufedern – doch faktisch stehen wir noch immer ohne jeden neuen Platz da, weil auch diese Ausweichlösungen durch umweltliche Prüfungen und bürokratische Schleifen müssen. Neben diesem unsicheren Faktor bleiben ausgelagerte Plätze mit täglichen Shuttle-Fahrten ohnehin ein logistischer Notnagel. Die Gleueler Wiese ist und bleibt die bislang einzige vollumfängliche Lösung, die unserem Nachwuchs, den FC-Frauen und unserer Verantwortung wirklich gerecht wird. Die Kölner Politik hat nun die rechtsstaatliche Klarheit, diese Lösung für den Kölner Sport umzusetzen.“
Gleueler Wiese seit 2024 als Grünfläche geschützt
Der alte Bebauungsplan mit der Gleueler Wiese war 2020 vom Rat geschlossen worden – nutzte dem FC jedoch nichts, da sich die Mehrheitsverhältnisse nach der Kommunalwahl geändert hatten: Die Grünen schlossen als stärkste Kraft ein Stillhalteabkommen zur Gleueler Wiese mit der CDU und Volt ab. 2024 stimmte der Rat mehrheitlich dafür, die Gleueler Wiese als Grünfläche zu schützen.
Daran erinnert auch Sven Lehmann von den Grünen: „Der Rat der Stadt Köln hat bereits beschlossen, die Gleueler Wiese durch einen neuen Bebauungsplan dauerhaft als Grünfläche zu sichern. Dieser Schutzauftrag bleibt bestehen“, sagte der Bundestagsabgeordnete für den Kölner Südwesten. Daher bedeute das Urteil nicht, dass dort automatisch gebaut werden dürfe. „Ein wirksamer Bebauungsplan allein schaffe noch keinen Baubeginn. Der FC bräuchte dafür eine Baugenehmigung und einen Pachtvertrag für die städtische Fläche, und über den entscheidet der Stadtrat“, so Lehmann weiter. Bislang gab es dafür keine Mehrheit.
Die Entscheidung des Gerichts sei ein Rückschlag für alle, die sich seit Jahren für den Erhalt der Grünfläche einsetzen. Zugleich bedeutet das Urteil nicht automatisch, dass dort nun gebaut werden kann. „Die Gleueler Wiese im Grüngürtel ist Frischluftschneise und Erholungsraum für viele Menschen in Köln. In einer Stadt, die immer stärker unter Hitze und Flächendruck leidet, müssen solche Flächen geschützt werden“, so der Grünen-Politiker.
Der FC ist nach den Worten seines Präsidenten gewillt, den Umweltschutz stärker denn je in den Fokus zu rücken: „Wir begreifen das heutige Urteil als Startschuss für eine große, gemeinsame Aufgabe“, sagt Jörn Stobbe zum Urteil. „Wir wollen den Naturschutz, den Grüngürtel und den Sport einschließlich Breitensport stärken.“ Der Verein lade die gesamte Stadtgesellschaft ein, „den Kölner Grüngürtel, die grüne Lunge unserer Stadt, zu reparieren und auszubauen“.

Blick auf die Gleueler Wiese, Luftbild mit Drohne.
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Das Areal sei über Jahrzehnte durch Versiegelungen oft zu einem Flickenteppich geworden. Stobbe weiter: „Wir als 1. FC Köln wollen Vorreiter sein und die Diskussion führen, wie wir durch gezielte Überkompensation den Grüngürtel am Ende sogar vergrößern und gesunden lassen können. Wenn wir das gemeinsam anpacken, stärken wir beides: Naturschutz und Sport. Köln kann das!“
Ausbaupläne für den FC bleiben umstritten
„Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar“, hatten die Richter in Leipzig betont. Ein erster Verhandlungstermin in Münster für den 11. Juni dieses Jahres musste kurzfristig aufgehoben werden, da seitens der Ausbaugegner noch eine Stellungnahme zu Artenschutzfragen eingegangen war.
Gegen den Bebauungsplan war bereits 2020 Klage eingereicht worden. Auf Antrag der Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ und des NRW-Landesverbands des Nabu erklärte ihn das OVG 2022 für unwirksam. Der Bebauungsplan leide hinsichtlich der Kleinspielfelder an einem „Abwägungsmangel“, hieß es. Der FC ging dagegen vor: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dem Münsteraner Urteil Mängel festgestellt hatte, wurde es zur erneuten Entscheidung an das OVG zurückverwiesen.
Die in der Zwischenzeit vom Rat der Stadt Köln vorgeschlagene Lösung mit den Satellitenplätzen sei für die Frage, ob der Bebauungsplan wirksam ist, für die Verhandlung am Freitag nicht relevant gewesen, hieß es seitens der Pressestelle des Gerichts. Ob die unterlegene Partei nun erneut vor das Bundesverwaltungsgericht zieht, war am Nachmittag noch unklar. Weitere Informationen folgen.
