Anwohner sind entsetztAntrag für ein neues Wettbüro in Köln-Eil

In die ehemalige Gaststätte Mellerhof möchte ein Wettbüro einziehen.
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Köln-Eil – Die Gerüchte haben sich bewahrheitet: Es gibt Pläne in der ehemaligen Gaststätte Mellerhof im Zentrum von Eil ein Wettbüro zu eröffnen.
Bei der für die Genehmigung zuständigen Bezirksregierung Köln sei ein entsprechender Antrag eingegangen, bestätigt Pressereferent Dennis Heidel. Entschieden sei aber noch nichts, der Antrag befinde sich noch in Bearbeitung.
Erwin Bäuml hofft, dass das Ergebnis negativ ausfällt. „So einen Mist brauchen wir in Eil nicht“, hatte der Vorsitzende des Eiler Ortsrings im Zuge der aufkeimenden Gerüchte dieser Zeitung gesagt. Aufgrund der Berichterstattung hatten sich viele Bürger und Anwohner bei ihm gemeldet. „Die Leute waren durchgehend entsetzt“, sagt Bäuml.
Der Mindestabstand zur Schule muss geprüft werden
Er hatte sich an Politik und an die Bezirksregierung Köln gewandt. Und dabei auf die Nähe des möglichen Wettbüro-Standorts an der Frankfurter Straße 571 zur Grundschule in der Schulstraße hingewiesen. Denn: Die Kriterien für die Entscheidung, ob eine Genehmigung für die Eröffnung eines Wettbüros erteilt wird, ergeben sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages. Danach werden unter anderem die Zuverlässigkeit des Betreibers sowie die Einhaltung der Mindestabstände zu anderen Wettbüros sowie Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder geprüft. So darf sich im Umkreis von 350 Metern zu Schulen kein Wettbüro befinden.
Auf Nachfrage heißt es seitens der Bezirksregierung, dass die Nähe der Grundschule bekannt ist und bei der Entscheidung entsprechend berücksichtigt wird.
Es muss aber auch geprüft werden, ob es Gründe gebe, ausnahmsweise von den Mindestabständen abzuweichen. „Dies sieht das Gesetz ausdrücklich vor“, so Pressereferent Heidel. Dass sich in der Nähe eine Bank mit Geldautomat befindet, ist hingegen kein Grund, ein Wettbüro nicht zu genehmigen. Eine entsprechende Vorschrift gibt es nicht. Verboten ist lediglich, Bankautomaten in einem Wettbüro oder auf dazugehörigen Flächen aufzustellen.
Ein Erlaubnisverfahren für Wettbüros existiert erst seit wenigen Monaten
Problematisch ist, dass Wettbüros im Gegensatz zu Spielhallen bisher in einem rechtlichen „Graubereich“ betrieben werden konnten. Zwar war ein gesetzliches Erlaubnisverfahren vorgesehen, das konnte aber aufgrund einiger Verwaltungsgerichtsentscheidungen über Jahre hinweg nicht umgesetzt werden.
Bis Herbst vergangenen Jahres: Im Oktober 2020 wurden die ersten bundesweit gültigen Konzessionen zur Vermittlung von Sportwetten erteilt. Insofern könne erst seit wenigen Monaten überhaupt ein Erlaubnisverfahren für Wettbüros durchgeführt werden, heißt es seitens der Bezirksregierung. Davon unberührt sind baurechtliche Genehmigungen.
Es gibt keinen Bebauungsplan
Die sind Sache der Stadt Köln. Einen Bebauungsplan gibt es für den Bereich im Eiler Zentrum nicht. Das hat die Stadt auf Nachfrage bestätigt. Das heißt, die Möglichkeit, ein Wettbüro aus baurechtlicher Sicht zu verbieten, weil ein Bebauungsplan Vergnügungsstätten ausschließt, greift hier nicht.
Entscheidend sei laut einem Stadtsprecher, ob für die Eröffnung des Wettbüros eine Baugenehmigung erforderlich ist. Das ist der Fall, wenn eine Nutzungsänderung beantragt wird, bauliche Veränderungen oder gar ein Neubau geplant ist. „Ist dies der Fall, ist ein Bauantrag zu stellen, der auf die übliche Weise geprüft und beschieden wird.“ Ein Antrag auf Nutzungsänderung liegt im konkreten Fall nicht vor. Ein Neubau oder bauliche Veränderungen sind ebenfalls unwahrscheinlich, da es sich um eine Ladenzeile handelt, in der es mehrere Geschäfte gibt. Außerdem würde hier Paragraf 34 Baugesetzbuch greifen, nachdem sich das Bauvorhaben in die Umgebung mit seinen Bauten einfügen muss.
Ist eine Baugenehmigung erforderlich, aber nicht vorhanden, kann ein Wettbüro durch eine sogenannte Ordnungsverfügung unterbunden werden. „In der Praxis ist die kurzfristige Umsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen jedoch schwierig“, so der Stadtsprecher. Das Verfahren können durch Betreiberwechsel oder durch Klage verzögert werden.
Kölner befürchtet Abwertung des Eiler Zentrums
Erwin Bäuml hofft, dass es soweit gar nicht kommen wird und erst gar keine Genehmigung erteilt wird. „Ein Wettbüro schwächt das Eiler Zentrum.“ Das sieht man bei der Stadt auch so. „Wettbüros tragen zur Verdrängung qualifizierten Einzelhandels und Dienstleistungen bei und fördern langfristig die Verödung von Quartieren“, heißt es auf Nachfrage.
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Dieser Entwicklung, die auch Trading-Down-Effekt genannt wird, werde stadtweit mit Bebauungsplänen zur Verhinderung von Vergnügungsstätten begegnet. Bleibt nur das Problem, dass es im Eil Zentrum keinen Bebauungsplan gibt.