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Prozess in Köln40-Jähriger wegen Mordes und Störung der Totenruhe verurteilt

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Akten liegen beim Auftakt eines Prozesses auf einem Tisch im Landgericht.(Symbolbild)

Akten liegen beim Auftakt eines Prozesses auf einem Tisch im Landgericht, (Symbolbild)

Ein 40-Jähriger hatte im April eine 30-Jährige in Porz-Lind mit sechs Messerstichen getötet. Danach hatte er noch Geschlechtsverkehr mit der getöteten Frau. Nun fiel das Urteil.

Lebenslange Haft wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen in Tatmehrheit mit Störung der Totenruhe lautete am Montag das Urteil gegen einen 40-Jährigen vor dem Landgericht. Der Mann hatte im April vergangenen Jahres eine 30-Jährige in Porz-Lind mit sechs Messerstichen getötet. Anschließend, so die Feststellungen der 5. Großen Strafkammer, habe der Mann noch den Geschlechtsverkehr mit der Frau vollzogen. „Das ganze Tatbild zeigt den Willen zur Vernichtung, zur Demütigung“, wurde der Vorsitzende Peter Koerfers in der Urteilsbegründung deutlich. Die Anklage war zunächst davon ausgegangen, dass der Angeklagte sein Opfer zunächst vergewaltigt und anschließend zur Verdeckung dieses Verbrechens ermordet hatte.

Erst im Februar 2022 hatten sich der Angeklagte und die 30-Jährige über ein Dating-Portal kennengelernt. Von Beginn an habe das Verhältnis jedoch unter dem Eindruck der krankhaften Eifersucht des Angeklagten gestanden, der bereits wegen Gewalttaten gegen frühere Partnerinnen zweimal im Gefängnis gesessen hatte.

Bei einem Treffen am Nachmittag des 23. April in der Wohnung der Geschädigten, habe diese sich von dem Angeklagten getrennt. Daraufhin habe der Angeklagte sie aus Wut bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, aus der Küche ein Messer geholt und auf sie eingestochen. Erst dann, so das Gericht, habe der Angeklagte Sex mit der Frau gehabt, was als Störung der Totenruhe gewertet wurde.

Der Angeklagte hatte hingegen über seinen Verteidiger erklärt, dass er zunächst einvernehmlichen Sex mit der 30-Jährigen gehabt habe. Als sie dann eingeräumt habe, sie sei ihm fremdgegangen, habe er die Kontrolle verloren. Diese Erklärung wies das Gericht als konstruiert zurück. Sie sei nichts weiter, „als die Fortsetzung des grundlosen Eifersuchtsspektakels. Es stößt übel auf, über eine Verstorbene so zu reden“, sagte der Vorsitzende. Das Gericht verurteilte den 40-Jährigen zudem zur Zahlung von Hinterbliebenengeld in Höhe von insgesamt 42 000 Euro an Sohn, Mutter und Bruder des Opfers.