Prozess in KölnLebenslange Haft nach Doppelmord vom Niehler Hafen

Der 25-Jährige schützt sein Gesicht mit einem Aktenordnern vor den Fotografen.
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Köln – Der 24-jährige Kölner, der am 14. November 2021 eine frühere Mitschülerin und den gemeinsamen, vierjährigen Sohn getötet hat, wurde vor dem Landgericht Köln wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Kammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest, eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist also sehr unwahrscheinlich. „Es ist ein Fall, der auch für die Schwurgerichtskammer ungewöhnlich ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar.
Die ermordete 24-Jährige habe mit ihrem Vater, einer jüngeren Schwester und ihrem kleinen Sohn in Kalk gelebt. Der Junge sei „fröhlich, aufgeweckt, gut erzogen“ gewesen, ein Dinosaurier-Fan, der mit seinen vier Jahren schon das Alphabet gekannt habe. Seine Mutter habe ihn liebevoll erzogen, außerdem studiert, um Lehrerin zu werden. Trotz Nebenjobs als Kellnerin und Nachhilfelehrerin habe sie für eine geordnete Tagesstruktur ihres Kindes gesorgt.„Lieb, höflich, lebensfroh und willensstark“, so hätten Zeugen die 24-jährige Kölnerin beschrieben, dabei aber auch „eine gewisse Verschlossenheit“ erwähnt. So hatte sie ihre Schwangerschaft bis zur Geburt verheimlicht. Die Familie sei überrascht gewesen, habe den Kleinen aber „in die funktionierende Patchworkfamilie aufgenommen“. Wer der Vater des Jungen sei, habe die junge Frau für sich behalten und zunächst von Kindergeld, BAföG und ihrem Einkommen aus Nebenjobs gelebt.
Ein Vaterschaftstest setzte eine Kette von Ereignissen in Gang
Dann hatte sie im Laufe des Jahres 2021 beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt, der eine Kette von Ereignissen in Gang setzte. Ein Vaterschaftstest ergab, dass ein früherer, 35-jähriger Partner nicht – wie bis dahin von der 24-Jährigen angenommen – der Vater des Jungen war. Daraufhin habe sie den Angeklagten, ihren früheren Mitschüler kontaktiert, mit dem sie vor Jahren kurzzeitig eine Affäre hatte.
„Er sah sie als Störfaktor für sein künftiges Leben“, fasste Kretzschmar die Reaktion des jungen Vaters zusammen. Zum einen habe er bald heiraten wollen. Mehr noch als die Reaktion seiner zukünftigen Frau habe er aber die seiner Eltern gefürchtet. Außerdem sei die Aussicht auf Unterhaltspflicht dem jungen Mann, der beruflich gut aufgestellt gewesen sei und eine Eigentumswohnung gehabt habe, ungelegen gewesen.
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Während die junge Mutter im Jugendamt um Bedenkzeit gebeten habe, weil sie zögerte, durch eine Offenlegung des Namens das Leben ihres früheren Mitschülers aus der Bahn zu bringen, recherchierte dieser den Ermittlungen zufolge zunächst zu Fragen von Vaterschaft und Unterhalt, dann zu K.o.-Tropfen und wie man diese beschaffen oder selbst herstellen könne.Die Kammer sieht es daher als erwiesen an, dass der Mann planvoll vorging, als er am 14. November abends die junge Mutter anrief und um ein Treffen bat. Die 24-Jährige sei arglos gekommen und habe auch ihren Sohn mitgebracht, da sie von ihrem langjährigen Bekannten keinerlei Gefahr vermutet habe.
An einem abgelegenen Treffpunkt am Niehler Hafen habe er sie mit einem Schlag auf den Kopf und Faustschlägen ins Gesicht außer Gefecht gesetzt, anschließend mit mehreren Messerstichen ermordet. Den Jungen, der wach gewesen sei und erfasst haben müsse, dass er nun ohne Schutz sei, habe er danach ebenfalls erstochen, dann beide Leichen in den Rhein geworfen. „Trauer, Verzweiflung und Wut der Familie des Opfers sind nachvollziehbar groß“, so Kretzschmar, „doch auch die Familie des Angeklagten ist stark betroffen und stellt sich die Frage: Haben wir etwas falsch gemacht?

