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Prozess in KölnMitglied der Hell’s Angels wegen versuchten Totschlags angeklagt

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Versuchten Totschlag sowie das verbotene Führen einer Schusswaffe wirft die Staatsanwaltschaft seit Dienstag einem 40-Jährigen vor dem Landgericht vor. In der Nacht auf den 4. November 2018 soll das Mitglied der Rockergruppe „Hell’s Angels“ mit einem Revolver Kaliber 38 einen Kontrahenten vor einem Lokal in Ostheim niedergeschossen haben. Der Mann wurde laut Anklageschrift bei der Schießerei zweimal getroffen und wurde lebensgefährlich verletzt. Er erlitt einen Lungenschuss, ferner wurde seine Leber verletzt. Bei einer Notoperation musste dem Geschädigten ein im Körper steckengebliebenes Projektil entfernt werden.

Schießerei vor einer Kneipe in Köln

Mitten in der Nacht sollen der Angeklagte und seine Anhängerschaft in der Kneipe mit dem späteren Opfer in einen Streit geraten sein. Im Verlauf der Auseinandersetzung habe der 40-Jährige dem Kontrahenten ins Gesicht geschlagen. Ein Begleiter des späteren Opfers habe daraufhin vor der Kneipe eine Waffe gezogen und „mehrmals auf die vor ihm stehenden Personen“ geschossen, „um seinem Freund zu helfen“, wie es in der Anklageverlesung hieß. Die Schüsse soll dann der Angeklagte seinerseits mit Schüssen aus seinem Revolver beantwortet haben.

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Der 40-Jährige schwieg beim Prozessauftakt. Nach der Schießerei hatte er sich zunächst der Festnahme durch eine Reise in die Türkei entzogen. Anfang dieses Jahres stellte der Mann sich dann aber den Strafverfolgungsbehörden. Er sitzt seit Anfang Februar in Untersuchungshaft.