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Prozess in Köln„Wildpinkler“ zu Geldstrafe verurteilt – Frau ans Bein uriniert

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Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Ein Mann belästigte eine 20-Jährige auf einer Party und urinierte der jungen Frau ans Bein. Nun bekam er vom Gericht dafür seine Strafe.

Eigentlich war das Wetter am Mittwochnachmittag einladend für einen Weihnachtsmann. Bei verschneiten und glatten Straßen war eigentlich davon auszugehen, dass der „Weihnachtsmann“ mit Schlitten und Rentieren das Justizzentrum an der Luxemburger Straße problemlos und wohlbehalten hätte erreichen sollen. „Der Zeuge Weihnachtsmann ist angeblich im Krankenhaus, ein Attest liegt aber nicht vor. Vielleicht hat er auch keine Lust“, bemerkte die Vorsitzende Dr. Andrea Fuchs spitz. Eigentlich hätte der „Zeuge Weihnachtsmann“ in einem Prozess gegen einen 51-Jährigen aussagen. Diesen soll der Zeuge im Weihnachtsmann-Kostüm im April 2022 zu einer mutmaßlich illegalen Techno-Party in einer Autobahnunterführung begleitet haben. Dort hatte der 51-Jährige eine 20 Jahre alte Schülerin angetanzt und von hinten an die Hüften gepackt und an sich herangezogen. Zusammen mit dem „Weihnachtsmann“ hatte die junge Frau zunächst Fotos gemacht, hieß es am ersten Verhandlungstag.

Die Schülerin hatte den aufdringlichen 51-Jährigen weggeschubst. Wenig später stand der 51-Jährige aber erneut hinter der jungen Frau und urinierte ihr und einem jungen Mann mitten auf der Tanzfläche ans Bein. „Das war ekelhaft“, hatte die 20-Jährige am ersten Verhandlungstag im Zeugenstand bekundet. Die Anklagepunkte lauteten auf sexuellen Übergriff und tätliche Beleidigung — worunter Anpinkeln wie Anspucken juristisch gefasst wird. Der Vorwurf des sexuellen Übergriffs war aber bereits am Ende des ersten Verhandlungstags auf eine sexuelle Belästigung herabgestuft worden. Anders, als es in der Anklage hieß, hatte der 51-Jährige nicht seinen Lendenbereichan der Schülerin gerieben, wie die Schülerin ausgesagt hatte.

Angeklagter räumte Tat ein

Dennoch hatte der Angeklagte die Tat zunächst von sich gewiesen. Lediglich die Notdurft-Attacke hatte er eingeräumt — das allerdings eher halbherzig. Als Entschuldigung hatte der Mann angeführt, dass er Psychopharmaka eingenommen und drei Bier getrunken habe und deshalb ständig auf Toilette gemusst habe. Am Mittwoch räumte der Angeklagte dann nach einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft Verteidigung und Gericht auch den Griff an die Hüften der Schülerin ein. „Es tut mir sehr, sehr leid“, sagte der 51-Jährige. Von der Aussage der 20-Jährigen sei er „sehr erschrocken“ gewesen, betonte der Mann.

Das Gericht verurteilte den „Wildpinkler“ schließlich wegen eines sexuellen Übergriffs und tätlicher Beleidigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, so wie von der Staatsanwaltschaft und Verteidigerin Eva Kuhn gefordert.

„Da gibt“s nichts schönzureden“, meinte Fuchs in der Urteilsbegründung. Das Urinieren wertete das Gericht als „abfällige Herabsetzung“ der Schülerin. „Nicht umsonst gibt es ja auch die Redewendung: jemandem ans Bein Pinkeln“, sagte Fuchs weiter. Das Gericht machte weiter deutlich, dass es davon ausgehe, „dass sowas nicht mehr vorkommt“.