Köln – Im Prozess gegen die Schwiegertochter eines Junkersdorfer Arztes gab Verteidiger Jürgen Graf eine Erklärung ab, die deutlich macht, dass die Auslegung der Indizien im Sinne eines versuchten Mordes nicht die einzige mögliche Deutung der Zusammenhänge ist. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage unter anderem auf Suchanfragen zu spurlosem Mord, geschmacksneutralen Medikamenten und tödlicher Wirkung verschiedener Substanzen. Entsprechende Recherchen, die zuvor gelöscht worden waren, hatten Ermittler auf dem Handy der Angeklagten rekonstruiert.
„Meine Mandantin war nicht davon überzeugt, dauerhaft Diabetikerin sein zu müssen“, so Graf über die Frau, die seit ihren Schwangerschaften an Diabetes litt. Ihr Mann und ihr Schwiegervater, beide Ärzte, hätten ihr die Einnahme von Insulin empfohlen. Sie sei aber besorgt gewesen, damit ihre Gesundheit zu schädigen. Aus diesem Grund habe sie recherchiert, welche Folgen die Insulingabe bei Nicht-Diabetikern habe.
Verteidiger hat Erklärungen für Beweise
Auch für die Suchanfrage zum Gift von Herbstzeitlosen hatte der Verteidiger eine Erklärung: Eine solche Pflanze habe im Garten der Familie gestanden, und aus Sorge um ihren kleinen Sohn habe seine Mandantin wissen wollen, wie giftig diese sei. Ein anderes Mal habe sie bei Google nach Angaben zur Wirkung einer Überdosis von Paracetamol gesucht – weil der Junge die Fiebersaftflasche gefunden und daraus getrunken hatte.
Seitdem die Mutter der Angeklagten infolge einer Operation Medikamente nur in flüssigem Zustand vertragen habe, habe seine Mandantin grundsätzlich versucht, Medikamente in Tropfenform zu bekommen und entsprechend recherchiert. Die Suche nach geschmacksneutraler Medizin begründete Graf damit, dass die Angeklagte auf künstlichen Geschmack mit Übelkeit und Erbrechen reagierte.
Sorgen um Absicherung ihrer Kinder
Netzrecherchen stellten die Ermittler auch zu Fragen rund um Erbschaften fest. Während die Anklage das als Beleg für das Erbschaftsinteresse der Schwiegertochter wertet, sagte Graf: „Sie war in Sorge um ihre Kinder.“ Die Angeklagte sei aufgrund jahrzehntelanger Depressionen latent suizidal, während gleichzeitig ihr Mann infolge einer schweren Erkrankung nicht bei stabiler Gesundheit gewesen sei. Die zweifache Mutter habe sich Sorgen um die Absicherung ihrer Kinder gemacht.
Das könnte Sie auch interessieren:
Nebenklagevertreter Tobias Westkamp hatte zuvor einen anderen Aspekt angeführt: Nachdem der Senior am 6. Juli 2020 bewusstlos aufgefunden worden war, stellten Mediziner im Krankenhaus eine kritische Unterzuckerung fest und gaben Glukose, um gegenzusteuern.
Dennoch trat am Nachmittag des gleichen Tages eine zweite Unterzuckerung auf. Ein Gutachter habe ausgeführt, dass Insulin für die zweite Unterzuckerung gesorgt haben könne. Er wolle in Erinnerung rufen, dass die Angeklagte nach eigener Aussage den Schwiegervater im Krankenhaus aufgesucht habe. Das müsse mittags gewesen sein. Bislang legte die Staatsanwaltschaft der Angeklagten zur Last, am 5. Juli 2020 ihrem Schwiegervater bei einer Kaffeestunde in dessen Haus Insulin verabreicht zu haben.



