Prozess wegen sexueller Belästigung in Köln„Wenn das kein Griff an den Po ist“

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Schon die Polizei hatte in ihrem Protokoll zur Vernehmung eines 41-Jährigen „überhebliches und arrogantes Verhalten“ festgehalten. Und auch bei seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht am Montag gab sich der wegen sexueller Belästigung einer Altenpflegerin (28) angeklagte Mann durchaus unverschämt.

Mit dem Vorwurf konfrontiert, der Frau am 18. Dezember in einer Zeitschriftenhandlung im Hauptbahnhof im Vorbeigehen an den Po gefasst zu haben, sagte der Angeklagte: „Ich würde Models belästigen, aber keine Schabracken.“ Das Offensichtliche anzuerkennen, bereitete dem 41-Jährigen Schwierigkeiten. Zu Aufnahmen einer Überwachungskamera, die den Griff an das Hinterteil der Frau belegten, sagte der Vorsitzende: „Wenn das kein Griff an den Po ist, was dann?“ Der Angeklagte erwiderte, er habe der 28-Jährigen nicht an den Hintern gefasst. Dann verlor er sich in der Verschwörungstheorie, die Aufnahmen seien möglicherweise manipuliert worden: „Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass heute nicht nur einiges, sondern alles möglich ist. Fragen Sie mal einen Mediengestalter“, so der 41-Jährige. Eine Erklärung, warum man ihn, der seit seinem Schulabschluss vor 25 Jahren „arbeitssuchend“ und bereits sechsmal vorbestraft ist, mit einem gefälschten Video einer Straftat bezichtigen sollte, blieb der 41-Jährige schuldig.

Das Opfer zeigte sich bis heute von dem Vorfall tief verunsichert. „Wenn man abends ausgeht, ist man als Frau ja einiges gewöhnt, aber in einer Zeitschriftenhandlung?“, sagte die Frau. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verurteilte das Gericht den 41-Jährigen wegen sexueller Belästigung zu 80 Tagessätzen zu je 10 Euro. Den Spruch des Angeklagten: „Sie bestrafen nicht mich, Herr Richter, sondern das Volk“, quittierte der Vorsitzende mit der Ansage: „Werden Sie mal klar! Ihre Sprüche sind absolut untragbar.“

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