Verfahren eingestelltSturm auf Stadthaus hat juristisch kaum Folgen

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Die Autonomen hatten das Stadthaus in Köln-Deutz besetzt.

Köln – Ende Januar 2019 besetzten rund 100 Anhänger des Autonomen Zentrums (AZ) und der „Bauwagen-Szene“ das Stadthaus Deutz. Während die meisten Aktivisten sich im öffentlich zugänglichen Foyer aufgehalten hatten, waren einige Teilnehmer auf das Dach des Stadthauses vorgedrungen und hatten dort Pyrotechnik entzündet. Zudem war es zu einer Erstürmung der Diensträume des Baudezernenten gekommen, bei der Aktivisten auch Akten aus dem Fenster geworfen haben sollen.

Einer dieser Eindringlinge soll ein 27-Jähriger gewesen sein, der sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls einem Prozess stellen musste. Konkret legte ihm die Staatsanwaltschaft zur Last, unbefugt in die Diensträume des Dezernenten eingedrungen und dort vier Mehrfachfahrkarten für die KVB im Wert von rund 50 Euro gestohlen zu haben.

Über seine Verteidigerin ließ der Mann aus Hagen die Vorwürfe bestreiten. Er sei weder an der Erstürmung des Stadthauses beteiligt gewesen noch habe er die Fahrkarten gestohlen, die Polizeibeamte später bei ihm sichergestellt hatten. Laut der Anwältin hatte ihr Mandant am Tattag an einem „kritischen Stadtspaziergang“ teilgenommen, der im Foyer des Stadthauses geendet sei. Wenig später habe die Polizei auch schon das Gebäude abgeriegelt. Die Fahrkarten, so die Erklärung weiter, hätten auf einem Tisch gelegen. „Mein Mandant ging davon aus, dass die für die Teilnehmer des Stadtspaziergangs besorgt worden waren“, sagt die Verteidigerin auf Nachfrage sei dem Mandanten mitgeteilt worden, dass er sich bedienen könne. Da geladene Zeugen unentschuldigt oder krankheitsbedingt fehlten, einigten sich die Prozessparteien, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen.

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Die juristische Aufarbeitung der Besetzung des Dezernentenzimmers ist damit beendet, wie ein Amtsgerichtssprecher auf Nachfrage der Rundschau mitteilte. Demnach hatte das Amtsgericht einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl gegen einen Angeschuldigten nicht erlassen. In einem weiteren Fall hatte ein Angeschuldigter einen Freispruch vor Gericht erwirkt. (bks)

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