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Rechtsstreit um BierkartellKölsch-Brauereien können auf niedrigere Geldbußen hoffen

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köbes

Das Bundeskartellamt hatte wegen verbotener Preisabsprachen im Rahmen des «Bierkartells» hohe Geldbußen gegen die Kölner Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell verhängt.

  1. Der Vorsitzende Richter des 4. Kartellsenats, Manfred Winterscheidt, betonte, die drei Brauereien hätten bei dem Bierkartell nach dem bisherigen Eindruck des Gerichts allenfalls eine untergeordnete Rolle gespielt.
  2. Nach Überzeugung der Wettbewerbshüter hatten sie Preiserhöhungen in den Jahren 2006 und 2008 abgesprochen und damit das Wettbewerbsrecht verletzt.
  3. Die Preisbewegungen seien von den großen Pils-Brauereien ausgegangen, so das Gericht.

Köln – Kölsch-Brauer können auf deutliche Reduzierung einer Kartellbuße hoffen. Im Rechtsstreit um das sogenannte Bierkartell hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf den Brauereien Gaffel, Früh und Erzquell am Mittwoch einen Verständigungsvorschlag unterbreitet, wie ein Gerichtssprecher sagte. Statt einer ursprünglichen Buße von insgesamt weniger als zehn Millionen, die das Bundeskartellamt 2014 verhängt hatte, müssen die Brauereien insgesamt demnach vielleicht sogar weniger als eine Million zahlen.

Der Vorsitzende Richter des 4. Kartellsenats, Manfred Winterscheidt, betonte, die drei Brauereien hätten bei dem Bierkartell nach dem bisherigen Eindruck des Gerichts allenfalls eine untergeordnete Rolle gespielt. Insgesamt hatte das Bundeskartellamt gegen das Bierkartell Geldbußen in einer Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen 11 Brauereien und 14 persönlich Verantwortliche verhängt.

Beim Fassbier sollen Erhöhungen von fünf bis sieben Euro pro Hektoliter verabredet worden sein

Nach Überzeugung der Wettbewerbshüter hatten sie Preiserhöhungen in den Jahren 2006 und 2008 abgesprochen und damit das Wettbewerbsrecht verletzt. Beim Fassbier sollen Erhöhungen von fünf bis sieben Euro pro Hektoliter verabredet worden sein, beim Flaschenbier eine Verteuerung von einem Euro pro Kasten.

Die Preisbewegungen seien von den großen Pils-Brauereien ausgegangen, so das Gericht. Außerdem sei ein Teil der Vorwürfe, der sich auf das Jahr 2006 bezieht, möglicherweise verjährt. Das Gericht nannte einen Bußgeldkorridor. Als höchste Untergrenze war das ein Betrag zwischen 53 000 und 285 000 Euro, die höchste Obergrenze lag zwischen 105 000 und 570 000 Euro. Kartellstrafen richten sich nach dem Umsatz der Unternehmen.

Die Brauereien könnten einen Bußgeld-Abschlag von 25 Prozent erhalten

Zudem stellte das Gericht in Aussicht, die dramatischen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Brauereien bei den Geldbußen zu berücksichtigen. Die Brauereien könnten einen Bußgeld-Abschlag von 25 Prozent erhalten. Außerdem drohen zwei noch lebenden Verantwortlichen der Kölsch-Brauereien deutlich geringere Bußen im Korridor zwischen 10 000 bis 20 000 Euro als höchste Untergrenze und 40 000 bis 50 000 Euro als höchste Obergrenze.

Ins Visier genommen hatte das Kartellamt unter anderem die Brauereien Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und Barre sowie persönliche Verantwortliche, gegen die ein Bußgeld von 106,5 Millionen Euro verhängt worden war, sowie Carlsberg, Radeberger, Bolten, Erzquell, Früh, Gaffel, den Brauereiverband NRW und persönlich Verantwortliche, die 231,2 Millionen zahlen sollten. Anheuser-Busch Inbev (unter anderem Beck´s) waren als Kronzeuge straffrei ausgegangen.

Das OLG bemisst Bußgelder anders als das Bundeskartellamt

Die Kölsch-Brauer und auch Carlsberg sowie Radeberger waren gerichtlich gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen. Radeberger hatte seinen Einspruch dann aber zurückgezogen. Dem Unternehmen waren die Prozessrisiken zu hoch. Das OLG bemisst Bußgelder anders als das Bundeskartellamt, was zu einer deutlichen Erhöhung der Buße führen kann.

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Carlsberg kam aber um eine 62-Millionen-Buße herum, weil das Oberlandesgericht im April 2019 festgestellt hatte, dass ein möglicherweise wettbewerbswidriges Verhalten verjährt sei. Carlsberg hatte außerdem wie auch Früh, der einzige Kölsch-Brauer, der sich früher in dem Verfahren geäußert hatte, die Kartellvorwürfe bestritten.