Köln – Am Ende blieb alles wie gehabt: Wegen Beleidigung eines Gymnasiallehrers (40) auf der Ehrenstraße hatte das Amtsgericht im Januar einen moderaten Strafbefehl von zehn Tagessätzen zu je 30 Euro gegen eine Postbeamtin (60) in Frühpension erlassen. Dagegen hatte die Frau Einspruch eingelegt, so dass es am Dienstag zu einer Verhandlung kam.
Hintergrund war eine Auseinandersetzung zwischen den beiden Beamten auf der Ehrenstraße am 20. Oktober. Der 40-Jährige hatte die Angeklagte wegen eines fehlenden Mund-Nasenschutzes gemaßregelt. „Ich habe sie darauf hingewiesen, dass seit kurzem Maskenpflicht auf der Ehrenstraße bestehe“, sagte der 40-Jährige vor Gericht. Daraufhin hatte die 60-Jährige den Mann laut Strafbefehl mit Kraftausdrücken belegt. Der Zeuge zückte daraufhin sein Handy und wollte die Polizei rufen. Doch das gar nicht so sehr wegen der Beleidigungen: „Ich hatte den Eindruck, dass sie da absichtlich pöbelt“, sagte der 40-Jährige. Und weiter: „Ich habe Angst vor dem Virus, und ich hatte den Eindruck, dass von der Angeklagten Gefahr ausgeht.“
„Geschimpft wie ein Rohrspatz“
Doch just in dem Moment, als der Zeuge die Polizei rufen wollte, kam ein Einsatzfahrzeug um die Ecke gebogen. Eine Polizeibeamtin (30) schilderte die Angeklagte in dem Moment als „sehr aufgebracht“ und „psychisch auffällig“. Sie habe geschimpft wie ein Rohrspatz, sei aber nicht aggressiv gewesen. Einen Grund zur Begutachtung erkannte das Gericht nicht.
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Die Pensionärin bezichtigte den Zeugen zunächst der Lüge, räumte dann aber kleinlaut ein, dass sie ihn möglicherweise einmal als „Arschloch“ beschimpft habe. Das Gericht legte der Frau nahe, den Einspruch zurückzunehmen: „Billiger wird ein Urteil nicht“, sagte die Richterin. Widerspenstig stimmte die Angeklagte zu. So blieb es bei den 300 Euro Strafe. (bks)


