Auf der Hammerschmidtstraße soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Lücken im Gehweg sollen geschlossen werden.
Zwischen Weiß und RodenkirchenMehr Sicherheit für Schüler auf der Hammerschmidtstraße

Auf der Hammerschmidtstraße zwischen Weiß und Rodenkirchen sind weitere Maßnahmen geplant.
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Durch die vielen Schulneubauten auf dem Sürther Feld hat die Hammerschmidtstraße, die zwischen Weiß und Rodenkirchen liegt, in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Seit Jahren sorgen sich die Lokalpolitiker um die Sicherheit, insbesondere der vielen Schüler, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. In den vergangenen fünf Jahren wurden geforderte Teilergebnisse erreicht. Streckenweise wurde ein Radweg eingerichtet und ein Zebrastreifen angebracht, der Höhe Kantstraße den Schulweg zum Sürther Feld sicherer macht.
Ende 2024 wurden, ebenfalls zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, an der Kreuzung zur Weißer Straße, die vorhandenen Ampeln demontiert und durch einen Minikreisverkehr ersetzt. Diese Baumaßnahme wurde im Zuge von insgesamt vier Knotenpunkten zwischen Grimmelshausenstraße und Hammerschmidtstraße durchgeführt.
Zwei weitere Fragen hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Verwaltung geschickt und es ist eine weitere Verbesserung in Aussicht. Eine rund einen halben Meter große Lücke, zwischen dem Fußweg entlang der Hammerschmidtstraße und dem Fußweg im Grünbereich Sürther Feld, soll „zeitnah“ geschlossen werden. Das teilte die Verwaltung jetzt schriftlich mit. Es bleibt bei einer Einschränkung: Radfahrende müssen auf der Straße bleiben. Für die Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr ist die Mindestbreite von zweieinhalb Metern nicht erreicht.
Allerdings ist der Gehweg oftmals zugeparkt, was zu einer weiteren Frage der Grünen führte, wie die Stadt damit umgehen kann. Tatsächlich wird außerhalb der Kölner Innenstadtbezirke, das Gehwegparken von Fahrzeugen unter 2,8 Tonnen, im Regelfall geduldet, solange keine Behinderung oder Gefährdung vorliegt. „Eine Behinderung ist bei einem normal frequentierten Gehweg mit einem verbleibenden Durchgang von weniger als 1,2 Metern anzunehmen. Je nach tatsächlichem Fußgängeraufkommen kann dieser Wert jedoch niedriger oder höher sein“, erklärt die Verwaltung. Der Verkehrsdienst entscheide nach Ermessen. Die weitere Frage, ob Parkbuchten eingerichtet werden können, ließ die Verwaltung unbeantwortet.
