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Wohnpark in Köln-BayenthalÄrger um Abkürzung zum Rhein – Zutritt nur für Anwohner

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Wohnpark Vonoovia

Wer darf rein? Grundsätzlich nur Anwohner oder deren Besucher, sagt die Vonovia als Besitzerin der Anlage.

Köln – Der Wohnpark in Bayenthal galt und gilt noch als keine schlechte Adresse in Köln. In Rheinnähe gelegen, mit schneller Anbindung an die Innenstadt und vor allem – mit viel Grün außenrum. Doch die vermeintliche grüne Insel ist keine. Direkt anschließend an den Wohnpark befindet sich ein großes Einkaufszentrum, die Wegeverbindungen durch die Grünanlagen werden von der Nachbarschaft gern als Abkürzung auch zum Rhein genutzt. Außerdem spielen auf dem viel genutzten Spielplatz in der Grünanlage auch Kinder aus der Nachbarschaft.

Anlage ist Privateigentum

Nur: Eigentlich dürfen weder die Kinder noch sonst jemand, der nicht hier wohnt oder dort zu Besuch ist, die Anlage betreten. Die sei ist Privateigentum, wie mehrfach Schilder verkünden. Und als solche ausschließlich von den Anwohnern zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung wird direkt mit einer Anzeige gedroht.

Die Vonovia als Besitzerin erklärt die Aussperrung der Nachbarn mit Beschwerden von Mietern und Mieterinnen über Ruhestörungen, Drogenkonsum, Vandalismusschäden und Vermüllung im Wohnumfeld. Dies, so Vonovia-Sprecherin Bettina Benner, sei aber ohnehin „zu keinem Zeitpunkt für eine Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen“ gewesen. Ein Sicherheitsdienst überwacht die Einhaltung der Verhaltensregeln und Ruhezeiten und führt darüber Protokoll. Dies sei den Mietern und Mieterinnen bekannt und werde von diesen auch begrüßt. Allerdings: Er darf keine Ausweise kontrollieren. Wer seinen Ausweis nicht zeigen will, kann von einem Sicherheitsdienst nicht dazu gezwungen werden.

Hohe Kosten für die Grünanlage

Es scheint aber noch einen anderen Hintergrund für die Schilder zu geben als „nur“ die Beschwerden von Anwohnern. Runde 60.000 Euro kostet die Instandhaltung der Grünanlagen rund um den Wohnpark Bayenthal jährlich – so viel jedenfalls wollen einige Mieter ausgerechnet haben, wenn man die momentane Umlage zu Grunde legt. Nur wollten die nicht alle bezahlen, erklärt Rechtsanwalt Burkhardt Krems: Grundlage ihrer Weigerung sei ein Urteil des Bundesgerichtshofes, nach dem die Kosten für Grünflächen, die auch von der Öffentlichkeit genutzt werden, nicht unbedingt auf die angrenzenden Mieter umgelegt werden dürfen.

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Das ist auch der Vonovia bekannt, sie vertritt allerdings einen anderen Standpunkt. „Da weder durch die Stadt noch durch uns eine öffentliche Widmung vorliegt, sondern die Pflege der Wohnanlage den Mietern zu Gute kommt, sind die Kosten für die Pflege auch umlagefähig.“ Die Tatsache, dass die Anlage nicht eingezäunt sei, führe nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht dazu, dass von einer öffentlichen Widmung auszugehen sei. Die Aufwendungen für die Pflege der Außenanlage gehörten als Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen zu den umlagefähigen Betriebskosten, so die Vonovia. Die Kosten von 60 000 Euro wollte die Vonovia nicht bestätigen, da die aktuelle Betriebskostenabrechnung noch nicht erstellt sei.

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Nun ist die Situation am Wohnpark Bayenthal eine andere als etwa im Gereonshof, wo die Öffentlichkeit ebenfalls ausgeschlossen werden sollte (die Rundschau berichtete). Dort ging es um eine klar abgrenzbare Wegeverbindung. In Bayenthal wäre eine Einfriedung allein der Größe wegen kaum möglich. Letztlich schaltete sich am Gereonshof die Stadt ein und vermittelte. Die Situation am Wohnpark Bayenthal sei ihr dagegen bislang nicht bekannt, erklärte eine Sprecherin der Stadt.