Missbrauchsprozess in KölnTochter berichtet vom gemeinsamen Duschen mit dem Babysitter

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Prozess Babysitter Zollstock

Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktenordner.

Etwas hitzig wurde die Zeugenbefragung, als der Vorsitzende wissen wollte, warum die Zeugin den Vorfall nicht zur Anzeige gebracht habe.

Es war ein Sonntagmorgen im April 2021, als die beiden Töchter der heute 49-Jährigen zu ihr und ihrem damaligen Lebensgefährten ins Bett kamen. Es wurde herumgetollt, man hatte Spaß. Doch dann erzählte die ältere, damals fünfjährige Tochter unvermittelt, dass sie mit dem Babysitter geduscht habe. „Da bin ich schon hellhörig geworden“, sagte die Zeugin am Donnerstag im Prozess gegen einen 34-Jährigen, der als Babysitter und Betreuer in Kindergärten arbeitete und sieben Jungen und 16 Mädchen sexuell missbraucht haben soll.

Da die 2016 und 2018 geborenen Töchter nie duschten — „das war ein No-Go für die Mädchen, die badeten nur“, sagte die Frau — sei ihr direkt klar gewesen, dass der „Duschvorfall“ nur in der Wohnung des Angeklagten stattgefunden haben könne. Wenig später wurde dann durch weitere Äußerungen der Tochter klar, dass nicht nur die Mädchen nackt unter der Dusche gestanden hätten, sondern auch der 34-Jährige. Vom damaligen Lebensgefährten der Frau — der Kindsvater war zirka ein Jahr zuvor nach schwerer Krankheit verstorben — habe den Angeklagten dann darauf angesprochen; sie selbst habe eine Konfrontation vermeiden wollen, weil sie befürchtete, zu emotional zu reagieren.

Mutter bekam selbst Vorwürfe von anderen Eltern

Gegenüber dem Lebensgefährten, der in dem Prozess auch noch als Zeuge geladen ist, habe der Angeklagte den Vorfall in ein rationales Kostüm gekleidet: Eines der Mädchen habe sich eingekotet, habe gereinigt werden müssen und dabei sei er so nass gespritzt worden, dass auch er sich ausgezogen habe.

Etwas hitzig wurde die Zeugenbefragung, als der Vorsitzende Christoph Kaufmann wissen wollte, warum die Zeugin den Vorfall nicht zur Anzeige gebracht habe. Die Zeugin, selbst promovierte Juristin, fasste das als Vorwurf auf und rechtfertigte sich: „Ich habe abgewogen, dass ich mehr Beweise brauche, um so schwere Vorwürfe erheben zu können.“ Und weiter: „Im Nachhinein ist mir bewusst, dass ich zu vorsichtig gewesen bin.“ Es sei „ein Wahnsinn“, was nachher noch alles geschehen sei. Andere Eltern hätten später Vorwürfe gegen sie erhoben. Durch einige Eltern habe sie „Repressalien“ erlebt. Eine Entschuldigung des Angeklagten lehnte sie ab.

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