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Giftmord an BruderGericht verurteilt Kölnerin zu lebenslanger Haft

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Landgericht in Köln dpa

Der Eingang zum Landgericht in Köln 

Köln – Durchaus eigenwillig hatte die 63-Jährige am ersten Verhandlungstag ihren Aufenthalt in der Untersuchungshaft geschildert. Dort habe sie „junge Leute aller Nationalitäten um mich herum, eine schöne Anstaltsbibliothek, im Winter eine mollig warme Zelle, TV, Radio, und ich muss mich um nichts kümmern“. Diese Vorzüge wird die 63-Jährige auch weiterhin genießen können. Am Mittwoch verurteilte das Landgericht die Frau wegen heimtückischen Mordes an ihrem körperlich und geistig stark beeinträchtigten Bruder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Strafforderung der Staatsanwaltschaft.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Frau im September 2021 knapp 50 Tabletten des Schmerzmittels Oxycodon, ein Opioid, in einem Bananenshake für ihren Bruder aufgelöst und ihm zum Verzehr gereicht. Dabei habe sie die Arg- und Wehrlosigkeit ihres Opfers ausgenutzt, da dieses sich „im Moment des Reichens des Bananenshakes keines Angriffs versehen“ habe, so die Vorsitzende der 11. Großen Strafkammer am Landgericht. Ein anschließender Selbsttötungsversuch der Angeklagten war misslungen.

Tat sollte Pflegeheim ersparen

Die 63-Jährige hatte in ihrer Einlassung am ersten Verhandlungstag behauptet, ihr Bruder habe sterben wollen. Sie habe ihm mit der Tat ein „jahrzehntelanges Siechtum“ in einem Pflegeheim ersparen wollen. Ihr Bruder habe nicht, wie von seinem neuen gesetzlichen Betreuer vorgesehen, in ein Pflegeheim gewollt. Erst kurz zuvor war der Angeklagten die Betreuung ihres Bruders vom Amtsgericht entzogen worden. Es hatte Hinweise auf Misshandlungen seitens der Angeklagten gegeben.

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So soll sie ihren Bruder wiederholt mit den Fingerknöcheln auf den Kopf geschlagen haben und ihn mit einem Holzlöffel unterm Kinn zu einem aufrechten Gang gezwungen haben. Seit einem schweren Motorradunfall 1976 war der Mann halbseitig gelähmt und litt an einer Spastik im Bein. Ferner hatte sie Geld, das aus einer Lebensversicherung ihres Bruders ausgezahlt worden war, ohne Wissen der beiden anderen Geschwister auf ein spanisches Konto überwiesen, auf das auch ihre im Ausland lebenden erwachsenen Kinder Zugriff hatten. Auch das sei rechtswidrig gewesen, hielt das Gericht fest.

Angeblicher Todeswunsch durch Zeugenaussagen entkräftet

Den angeblichen Todeswunsch des späteren Opfers sah das Gericht durch Zeugenaussagen entkräftet. So hatten die beiden anderen Geschwister, ein Vorgesetzter des Geschädigten in einer Behindertenwerkstatt sowie eine Mitarbeiterin des Betreuungsamtes der Stadt die Lebensvorstellung des Bruders wie folgt beschrieben: Er habe von seiner Schwester weg- und in ein Heim umziehen wollen.

Dort habe er „in Ruhe und Frieden vor dem Fernseher“ sitzen wollen, ohne arbeiten oder sich körperlich ertüchtigen zu müssen, wie es seine Schwester immer verlangt habe. Handlungsleitend für die Tat der 63-Jährigen sei vielmehr gewesen, dass die Angeklagte ein Leben in einem Pflegeheim als „nicht lebenswert“ erachtet habe.