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Weltkriegsbombe im RheinMotorboot ignoriert Sperrung während Entschärfung in Köln

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Ein Motorboot fährt kurz vor der Bombenentschärfung über den Rhein.

Ein Motorboot fährt kurz vor der Bombenentschärfung über den Rhein.

Bei der Entschärfung in Deutz am Donnerstag ignorierte ein Motorboot die Sperrung. Die Polizei griff aus Sicherheitsgründen nicht ein.

Ein Motorbootfahrer sorgte bei der Bombenentschärfung in Köln-Deutz am Donnerstag (6. August) für Aufsehen. Das Boot passierte die gesperrte Zone auf dem Rhein und stellte die Polizei vor eine Wahl.

Funde von Weltkriegsbomben sind in Köln nicht ungewöhnlich. Ein Vorfall am Donnerstag (6. August) während einer solchen Operation war jedoch besonders bemerkenswert: Unmittelbar bevor die Entschärfung einer Weltkriegsbombe in Köln-Deutz beginnen sollte, erschien ein Sportboot auf dem Fluss. Der Fahrer navigierte sein Fahrzeug mitten durch das evakuierte Gebiet. Sowohl die Stadt Köln als auch die Wasserschutzpolizei bestätigten den Vorfall auf Anfrage.

Polizei verzichtet aus Sicherheitsgründen auf Verfolgung

Ein Sprecher der Wasserschutzpolizei teilte mit, dass das Wasserfahrzeug gegen 18 Uhr in der Nähe des Rheinparks flussaufwärts am Fundort der Bombe vorbeifuhr. Warum die Beamten nicht einschritten? Laut Wasserschutzpolizei hätte eine Verfolgung bedeutet, die gesamte Sperrung aufzuheben.

„Wenn man denjenigen hätte stellen wollen, hätten wir die Sperrung aufheben müssen, um ihm hinterherzufahren“, erläuterte der Sprecher. Es sei eine Abwägung der Einsatzkräfte gewesen, ob die Aufhebung der Sperre für eine Verfolgung oder die Weiterfahrt des Bootes das größere Risiko darstelle. Man entschied sich, der Sicherheit im gesperrten Areal den Vorrang zu geben. Folglich wurde von einer Verfolgung des Motorbootes abgesehen.

Boot kann nicht identifiziert werden

Der Sprecher führte aus, dass die Vorgehensweise bei einem größeren Wasserfahrzeug eine andere gewesen wäre. Solche Schiffe sind registriert, was eine spätere Bestrafung ermöglicht hätte. Nach den verfügbaren Informationen war dies bei dem kleinen Sportboot nicht der Fall.

Da das Boot nicht identifiziert werden konnte, gibt es für den Vorfall keine Konsequenzen. Laut Auskunft der Wasserschutzpolizei hätte dem Fahrer ein Vergehen gegen die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung zur Last gelegt werden können. Dabei hätte es sich um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat gehandelt.

Die Wasserschutzpolizei gab an, dass die Sanktionen von einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro bis zu einer Geldbuße von maximal 500 Euro hätten reichen können. (red)