Internet-RechteAnbieter müssen negative Wertungen aushalten

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Solch eine Bewertung ist oft die beste Werbung – umgekehrt können schlechte Noten aber auch äußerst schlecht fürs Geschäft sein.

Solch eine Bewertung ist oft die beste Werbung – umgekehrt können schlechte Noten aber auch äußerst schlecht fürs Geschäft sein.

Ob es um vegane Küche, einen kompetenten Kieferchirurgen oder einen Elektriker für die Wohnzimmerbeleuchtung geht: Im Internet gibt es fast für alles Sterne, Noten oder Kommentare. „Die Verbraucher haben ein sehr großes Vertrauen in die Bewertungen im Netz“, sagt Rebekka Weiß, Referentin für Datenschutz und Verbraucherrecht beim Branchenverband Bitkom in Berlin.

Anonymität schützt

Entsprechend große Macht genießt, wer solche Bewertungen schreibt. „Gerade wenn man nicht gut behandelt worden ist, kann man sich auf diese Weise rächen“, sagt Laszlo Pota, Psychologischer Psychotherapeut. Die Anonymität sei dabei ein Schutzfaktor. Ohne ein direktes Gegenüber sind harsche Worte schnell in die Tasten gehämmert.

Manche Portale bieten zwar an, auf Kritik zu reagieren. Das geht schon in die richtige Richtung, wie Pota sagt: „Gut wäre, wenn man den Beschwerden nachgehen könnte und miteinander in Kontakt kommt.“

Oft sei auch Wahres enthalten. Ob Arzt oder Automechaniker, Friseur oder Fliesenleger – jeder sollte einmal einen Blick auf seine Sterne werfen. „Jemand, der im Wettbewerb steht, kann nicht erwarten, dass nur positive Meldungen über ihn verbreitet werden“, sagt der Medienanwalt Thorsten Feldmann aus Berlin. „Eine redliche Kritik muss er hinnehmen.“ Ist der Handwerker viel zu spät zum vereinbarten Termin gekommen, darf der genervte Kunde das online bemängeln. Ebenso darf er die Leistung als gut oder schlecht bewerten. Nicht hinzunehmen ist dagegen sogenannte Schmähkritik. „Das ist eine Äußerung, wo jeder Sachbezug fehlt und es nur darum geht, den Gegner zu verletzen“, erklärt Feldmann. „Auch Unwahrheiten und Dinge, die sich nicht beweisen lassen, müssen nicht hingenommen werden.“ Wer zum Beispiel über Schimmel auf der Restauranttoilette motzt, muss im Zweifelsfall auch Belege haben.

Massiver Imageschaden

Für Bewertete haben Negativkommentare Folgen, vor allem für Selbstständige – denn sie genießen im Zweifel weniger Schutz als Angestellte. „Das ist der Ruf, der auf dem Prüfstand steht, da kann ein massiver Imageschaden entstehen“, sagt Laszlo Pota.

Geht es um Falschbehauptungen, können sich die Betroffenen aber wehren: Die Betreiber solcher Portale müssen Beschwerden von Ärzten oder Handwerkern nachgehen, wie Feldmann erklärt. „Er muss den Bewertenden anschreiben und versuchen zu hören, was der dazu sagt. Wenn der Beweis letztlich nicht geführt werden kann, dass die Behauptung wahr oder unwahr ist, dann gewinnt der Bewertete.“ Entsprechende Einträge müssten dann gelöscht werden.

Bei einer unklaren Lage ist der Plattformbetreiber mit dem Löschen somit auf der sicheren Seite. Deshalb passiere das in vielen Fällen auch, erzählt Feldmann. Für Betroffene sei das aber trotzdem eine große Belastung, sagt Psychologe Pota: Für sie ist der Kampf gegen unfaire Bewertungen mit viel Aufwand verbunden – und manchmal sogar mit einer Gerichtsverhandlung.

Auch dem Bewerter droht in solchen Fällen aber eventuell mehr Ärger. Denn während für den Portalbetreiber die Sache mit dem Löschen erledigt ist, kann der Autor böswilliger Kommentare strafrechtlich dafür haften.

Das sei aber eher die Ausnahme, so Feldmann. Er rät Bewerteten ohnehin zu mehr Gelassenheit: „Wenn ich negativ kritisiert werde, scheint zunächst mal der Kritisierende ein Problem zu haben. Ein bisschen Souveränität hilft da vielleicht.“ (dpa)

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