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Dehoga fordert KlärungPolizei kann auf Corona-Kontaktdaten der Restaurants zugreifen

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Gäste müssen sich bei jedem Besuch im Restaurant registrieren.

  • Der Gaststättenverband Dehoga hat von Fällen erfahren, in denen die Kontaktdaten der Restaurants zur Strafverfolgung genutzt wurden.
  • Für Nordrhein-Westfalen bestätigte das NRW-Innenministerium auf Anfrage die Möglichkeit zur Auswertung der Gästekontakte durch die Strafverfolgungsbehörden.

Berlin – Die seit der Corona-Krise vorgeschriebenen Kontaktdaten-Sammlung von Restaurant-Besuchern ist ins Zwielicht geraten. Die Gaststätten weisen zwar darauf hin, dass die persönlichen Angaben nur im Falle von Covid-19-Infektionen von Gesundheitsämtern verwendet werden, um gefährdete Personen identifizieren und warnen zu können.

Doch nachdem der Gaststättenverband Dehoga von Fällen in Hamburg und München erfuhr, bei denen die Polizei die Angaben für die Strafverfolgung nutzte, herrscht eine wachsende Verunsicherung. „Das ist hochgradig sensibel“, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges unserer Redaktion. Sie sieht vor allem die Landesregierungen in der Pflicht. „Da muss dringend für Klarheit gesorgt werden“, forderte Hartges.

„Zweckwechsel“ bei der Datenverarbeitung

Die Rechtslage ist wegen der jeweils anders formulierten Corona-Verordnungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Für Nordrhein-Westfalen bestätigte das NRW-Innenministerium auf Anfrage die Möglichkeit zur Auswertung der Gästekontakte durch die Strafverfolgungsbehörden. Zwar seien für nicht-öffentliche Stellen die Listen mit den Gästeangaben auf die Erfüllung der Pflichten nach der Corona-Schutzverordnung beschränkt und dürften zum Beispiel nicht für Werbeaktionen genutzt werden. Sie müssten auch zwingend nach vier Wochen vernichtet werden. Etwas anderes gelte jedoch für den Fall, dass die Polizei vom Anfangsverdacht einer Straftat Kenntnis erlange. Darauf nehme zudem das Datenschutzgesetz Bezug, wenn ein „Zweckwechsel“ bei der Datenverarbeitung unter anderem „zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zulässig“ sei.

Reaktionen aus der Politik

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae mahnte die Behörden zu einem zurückhaltenden Umgang mit den Daten. „Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen zurecht darauf, dass die Daten nur der Bekämpfung von Corona dienen. Dieses Vertrauen muss der Staat respektieren“, unterstrich Thomae. Allein die Tatsache, dass Polizeibehörden auf die Daten zugreifen könnten, habe eine „abschreckende Wirkung“ und werde viele Gäste dazu verleiten, falsche Angaben zu machen, befürchtet der FDP-Innenexperte. Damit aber sei der Bekämpfung von Corona ein Bärendienst erwiesen.

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Der Datenschutzexperte der NRW-Landtagsfraktion der Grünen, Matthi Bolte-Richter, sorgt sich ebenfalls um die Akzeptanz der Schutzmaßnahmen in der Bevölkerung. Auch wenn die Nutzung der Daten bei der Strafverfolgung im Einzelfall zulässig sein könne, dürfe das nicht dazu führen, dass die Polizei „regelmäßig“ Besucherdaten in Gastronomiebetrieben abfrage. Daneben müsse auf die Möglichkeit einer missbräuchlichen Nutzung der Daten durch Private stärker geachtet werden. „Nicht jeder Gastronom ist auch ausgebildeter Datenschützer“, gibt Bolte-Richter zu bedenken. Es seien daher verstärkte Informationsangebote darüber nötig, dass die Listen zum Beispiel nicht offen herumliegen sollten.

Nach Angaben des NRW-Innenministeriums ist es anders als in Hamburg und Bayern an Rhein und Ruhr noch zu keinem Fall gekommen, in dem die Polizeibehörden Zugriff auf die Gästekontakte haben wollten.

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