Abbruch wegen CoronaKlage gegen Bonner Veranstalter „Phoenix Reisen“ erfolglos

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Kreuzfahrt Symbolbild

An Deck eines Kreuzfahrtschiffes (Symbolbild)

Bonn – Die Kreuzfahrt „Zauberhaftes Brasilien“ auf der MS Amera startete im Frühjahr 2020 in Buenos Aires, führte dann vier Wochen lang über Rio de Janeiro, Salvador da Bahia in den Amazonas. Vor Manaus aber war dann plötzlich Schluss. Wegen Ausbruchs der Corona-Pandemie waren Landgänge nicht mehr möglich, auch durften Passagiere – obwohl das Schiff virusfrei war – nicht mehr zurückfliegen. So entschied der Bonner Veranstalter „Phönix Reisen“, die vierwöchige Rückfahrt um zwei Wochen zu verkürzen – und langsam nach Bremerhaven zurückzusteuern. Das Unternehmen erstattete jedem Passagier unaufgefordert die entfallenen Reisetage – oder bot alternativ eine Gutschrift über 26 Tage an.

„Notversorgung“ auf der Rückfahrt

Einem Ehepaar aus Niedersachsen aber war das nicht genug: Für die acht Wochen auf dem Apollodeck des „Cruisers“ mit Balkon hatten die Eheleute rund 27.000 Euro gezahlt; jetzt wollten sie für den zweiten Teil der Reise den vollen Preis erstattet haben: Neben den bereits gezahlten 9650 Euro forderten sie in einer Klage vor dem Bonner Amtsgericht weitere 4700 Euro. Während der zweiwöchigen Rückfahrt über den Atlantik habe es – so ihr Argument – nur eine „Notversorgung an Bord“ gegeben, auch habe das Bordprogramm nicht wie vereinbart stattgefunden, weil die Künstler nicht mehr aufs Schiff kommen konnten. Das Ganze sei eine reine „Quarantäne-Veranstaltung“ gewesen.

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Das verklagte Reiseunternehmen jedoch konterte: Die Passagiere seien auf der Rücktour 14 Tage an Bord bei erstklassiger Vollverpflegung gewesen, auch habe es ein vielfältiges Bordprogramm – mit Tanzcafés, Vorträgen, Show oder „Dinner in the dark“ – gegeben. Schließlich hätte es bei der ursprünglich geplanten Rückreise ja auch zehn Seetage gegeben. Die Bonner Amtsgericht wies die Klage schließlich ab: „Die Bordleistungen in den zwei Wochen sind uneingeschränkt erbracht worden“, hieß es im Urteil.

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