Schulen und Kitas wegen Corona dichtWie Eltern die Betreuung bezahlt wird

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Kita dicht

Symbolbild

Wegen des weiteren Lockdowns werden hunderttausende Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen müssen. Wir erklären, welche Regeln gelten.

Bis zu 40 Kinderkrankentage Eltern sollen sich in diesem Jahr doppelt so lange für die Betreuung von Kindern krankschreiben lassen dürfen wie üblich. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Das Kinderkrankengeld wird pro Elternteil im Jahr auf 20 Tage verdoppelt, Alleinerziehende können 40 statt 20 Tage erhalten. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch muss der Arbeitgeber den Lohn nur erstatten, wenn es sich um eine „nicht erhebliche Zeit“ handelt, womit ein Zeitraum bis maximal zehn Tagen verstanden wird, eher etwas weniger.

In vielen Arbeitsverträgen ist die Lohnfortzahlung in einem solchen Fall aber ausgeschlossen. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, springt die Krankenkasse ein. Privatversicherte haben aber häufig keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Es kommt auch auf den Vertrag an.

Sonderurlaub

Eltern sollen laut einem Beschluss der Bundesregierung bis zu zehn Wochen Corona-Sonderurlaub pro Elternteil nehmen können, Alleinerziehende 20 Wochen, so mehrere Berichte von Medien. Das ist aber nur ein durchsetzbarer Anspruch, wenn es keine andere „zumutbare“ Alternative für die Betreuung gibt. Wenn der Partner Homeoffice macht, kann das bereits reichen, den Anspruch abzulehnen.

Hinzu kommt, dass nur 67 Prozent des Nettolohnes erstattet werden und das bis zur Höchstgrenze von 2016 Euro im Monat. Die Gewerkschaft IG BCE meint dagegen, der Lohn müsse ganz erstattet werden. „Die Politik darf die Beschäftigten beim Thema Kinderbetreuung nicht im Regen stehen lassen“, sagt IG Bau-Chef Robert Feiger. Bauarbeiter und Reinigungskräfte könnten keine Homeoffice machen, also müsse es auch für sie faire Lösungen geben.Jahresurlaub „Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass Arbeitnehmer ihren ganzen Urlaub jetzt nehmen, um jetzt die Kinder zu betreuen“, sagt der Düsseldorfer Arbeitsrechtler Julius Reiter. Urlaub solle der Erholung dienen. Er rät, sich mit dem Chef gütlich zu einigen, ob man einige freie Tage eventuell jetzt schon nimmt.

Homeoffice

Weil die Unternehmen sowieso Millionen Arbeitnehmer ins Homeoffice schicken, kümmern sich viele Eltern um die Kinder, während sie gleichzeitig ihre Arbeit in einer Arbeitsecke erledigen. „Viele Firmen finden kreative Lösungen“, sagt Gregor Berghausen, Hauptgeschäftsführer der IHK Düsseldorf. Gemeint ist, dass bei Konzernen wie Ergo, Telekom, Deutsche Post, Vodafone und Henkel aber auch bei Tausenden kleinen Unternehmen es völlig klar ist, dass die Mehrzahl der Bürokollegen zwar vorrangig ins Homeoffice gewandert ist, um die Pandemie zu bremsen, doch jetzt dient dies auch einer möglichen Kinderbetreuung zu Hause wie schon beim ersten Lockdown.

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Die Firmen seien oft sehr flexibel, auch weil sie ihre Leute an sich binden wollen, sagt IHK-Mann Berghausen. Er macht aber darauf aufmerksam, dass viele Aufgaben nicht per Homeoffice zu erledigen seien. Das sieht auch Andreas Ehlert so, Präsident von Handwerk NRW: „Die Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte ist schön und gut, aber sie hilft nicht gegen Personalausfälle, die gerade kleine Betriebe schnell lahmlegen können.“Zur Situation in Schulen und Kindergärten sagt er: „Es ist gut, dass eine rudimentäre Betreuung gewährleistet bleibt.“

Er fordert dort aber besseren Infektionsschutz: „Hier hilft nur eine verlässliche Kinderbetreuung mit konsequenteren Hygienekonzepten für Kindergärten und Schulen. Warum verlegen wir nicht Schulklassen in leere Kinosäle? Warum tun wir nicht mehr gegen die Infektionsrisiken im ÖPNV und bei der Schülerbeförderung?“

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