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Müll und AbwasserMillionen Haushalte in NRW zahlen zu hohe Gebühren

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Mülltonnen

Symbolbild 

Düsseldorf – Millionen Haushalte in Nordrhein-Westfalen werden von ihren Kommunen bei Müll- und Abwassergebühren deutlich stärker zur Kasse gebeten als notwendig. Gerade in Zeiten allgemein steigender Lebenshaltungskosten sei es nicht hinnehmbar, dass Bürger zum Teil überhöhte Rechnungen von mehreren Hundert Euro pro Jahr zahlen müssten, kritisierte der Steuerzahlerbund NRW am Donnerstag bei der Vorstellung des jährlichen Abgabenvergleichs.

Die Müllgebühren sind durchschnittlich gegenüber 2021 zwar nur um zwei bis drei Prozent gestiegen, doch die lokalen Unterschiede bleiben erheblich. Vor allem der Abfuhrrhythmus, auf den Bürger vielerorts keinen Einfluss haben, bestimme die Kosten. So zahle ein Musterhaushalt mit vier Personen für die wöchentliche Leerung der Restmülltonne im Schnitt 382 Euro pro Jahr, bei 14-täglicher Abfuhr nur 278 Euro und bei monatlicher 214 Euro.

Großstädte sollten auf 14-tägigen Turnus umstellen

„Unsere zentrale Forderung bleibt die Wahlfreiheit bei Tonnengröße und Abfuhrrhythmus“, sagte Rik Steinheuer, Vorsitzender des Steuerzahlerbundes NRW. Es sei teuer und ökologisch unsinnig, unabhängig von der tatsächlichen Abfallmenge den Restmüll zwangsweise in großen Tonnen wöchentlich abzuholen. So biete etwa Gütersloh 5 Liter als Mindestrestmüllgefäßvolumen an, in Köln seien es hingegen 20 Liter, berichtete Steinheuer. Steinheuer appellierte vor allem an Großstädte wie Köln, Düsseldorf, Essen, Mülheim, Bottrop oder Gelsenkirchen, zumindest auf einen 14-tägigen Turnus umzustellen. Damit ließe sich der Geldbeutel der Bürger schonen und ein Anreiz zur Mülltrennung schaffen.

Müll- und Abwasserkosten in der Region

503,24 Euro beträgt in Köln die Jahresgesamtgebühr für einen 4-Personen-Haushalt mit 120 l Restmüll-Tonne , 120 l Bioabfall-Tonne ggf. inkl. Grundgebühr bei verpflichtender wöchentlicher Abfuhr der Restmülltonne.

Bei 14-tägiger Restmüllabfuhr sind es für den selben Musterhaushalt in Wesseling 178,90 Euro, in Mechernich 182,99 Euro, in Bonn 214,66 Euro, in Euskirchen 235,18 Euro, in Rösrath 372 Euro und in Bergisch Gladbach 431,04 Euro.

Bei Abwassergebühren zählen sieben Städte und Gemeinden in der Region zu den teuersten:

Hennef: 1230,10 Euro

Much: 1215,70 Euro

Waldbröl: 1208,60 Euro

Reichshof: 1173,70 Euro

Siegburg: 1144,70 Euro

Overath: 1125 Euro

Windeck: 1121 Euro

Zum Vergleich:

Erftstadt: 416,30 Euro.

Köln: 473,10 Euro

Bonn: 757,10 Euro

Bergisch Gladbach: 787,20

Bornheim: 880,30 Euro

Euskirchen: 554,60

Beispielrechnung für 4-Personen-Haushalt, 200 m³ Frischwasser und 130 m² abflusswirksame Fläche. (kmü)

Bislang fällt die Gestaltung der Abfallwirtschaft in die kommunale Selbstverwaltung. Der Steuerzahlerbund forderte jedoch die neue schwarz-grüne Landesregierung auf, gegebenenfalls gesetzliche Schritte zu prüfen. Die Einsparmöglichkeiten sind offenbar beträchtlich. So würden sich laut Steuerzahlerbund zum Beispiel in Essen die Müllkosten für einen Musterhaushalt mehr als halbieren lassen, wenn eine kleinere Tonne und ein 14-täglicher Rhythmus gewählt werden könnten.

Die teuersten Kommunen über alle Tonnenarten mit verpflichtender wöchentlicher Restmüllabfuhr sind Köln (503 Euro), Düsseldorf (436) und Essen (418), die günstigsten Wuppertal (278) und Gelsenkirchen (287). Landesweit am besten kommt man bei den Müllkosten bei vierwöchentlicher Restmüllabfuhr in Elsdorf (116 Euro) weg.

Überhöhte Abwassergebühren beklagt der Steuerzahlerbund derweil in zahlreichen NRW-Kommunen. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Mitte Mai, das nach jahrelangem Streit erstmals Leitplanken für die Berücksichtigung von Zinsen für die Abwasserinfrastruktur in den Gebührenbescheiden eingezogen hatte. In dem Musterprozess, der sich am Beispiel der Stadt Oer-Erkenschwick entzündet hatte, stellte das Gericht klar, dass bei der Kalkulation nur noch marktübliche Zinsen eingerechnet werden dürfen.

Der Steuerzahlerbund hatte immer wieder kritisiert, dass die Kommunen selbst in der langen Niedrigzinsphase den Bürgern noch üppige rund sechs Prozent Kreditkosten für ihre Anlagen in Rechnung stellten. Die Richter stellten klar, dass Oer-Erkenschwick auf diesem Wege von sechs Millionen Euro Gesamteinnahmen etwa eine Million zu Unrecht kassiert hatte. Nach Einschätzung der Steuerzahlerbundes haben auf diesem Wege etwa die Hälfte aller NRW-Kommunen um bis zu 18 Prozent überhöhte Abwassergebührenbescheide verschickt.

Zu viel gezahlte Abgaben noch nicht erstattet

Steinheuer sprach von „schreiendem Unrecht“ und forderte die rasche Rückzahlungen und angepasste Abschläge für das kommende Jahr. Bislang seien noch keine Rückzahlungen erfolgt, kritisierte der Rechtsanwalt des Steuerzahlerbundes. Das gelte auch für die Bürger aus Oer-Erkenschwick oder Haushalte, die vorsorglich Widerspruch eingelegt hatten. Deshalb will man nun über ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster den Druck weiter erhöhen.

Die Städte ziehen sich bislang darauf zurück, dass nach dem rechtskräftigen Urteil erst neue Gebührenbescheide berechnet werden müssten. Außerdem habe Oer-Erkenschwick ja noch beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt.

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Im NRW-Schnitt schlugen die Abwasserkosten für einen Vier-Personen-Haushalt mit 743 Euro zu Buche und blieben im Vorjahresvergleich weitgehend stabil (plus 1 Prozent). Die Unterschiede zwischen den Kommunen sind jedoch gewaltig. In Reken im Kreis Borken zahlt man mit rund 287 Euro am wenigsten, in Monschau mit 1356 Euro am meisten. Auch bei den Großstädten gibt es eine große Spreizung zwischen Essen (921 Euro), Düsseldorf (431) und Köln (473).