Neues GesetzSteigen die Abwassergebühren in NRW?

Mammutaufgabe Sanierung: Die Abwasserkanäle unter deutschen Städten sind teilweise mehr als 100 Jahre alt.
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NRW – Im Mai wurde eine jahrzehntelange Praxis bei der Kalkulation der Kommunen gerichtlich kassiert. Ein neues Gesetz soll jetzt für rechtssichere Maßstäbe sorgen. Entlastet es auch die Verbraucher?
Die Landesregierung will die Abwassergebühren mit einem neuen Gesetz rechtssicherer machen. Das Oberverwaltungsgericht hat die bisherige Praxis der Gebührenerhebung durchkreuzt. Wie wird sich das auf die Gebühren auswirken?
Warum soll es ein neues Gesetz für die Abwassergebühren geben?
Weil das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Mai eine alte Rechtsprechung gekippt hat. In einem Musterverfahren gegen Oer-Erkenschwick stellten die Richter klar, dass diese Stadt in einem Fall um rund 18 Prozent zu hohe Abwassergebühren berechnet hatte. Bei der Berechnung der Gebühren – und damit den anfallenden Kosten für den Betrieb der Abwasserkanäle – sei mit einem zu hohen Zinssatz von 6,25 Prozent gearbeitet worden. Gleichzeitig wurde den Bürgern eine Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert in Rechnung gestellt. Aus der Sicht des Gerichts eine unzulässige Kombination zu Lasten der Bürger.
Kritik vom Bund der Steuerzahler
„Die Pläne lassen nicht Gutes erahnen, und ich bin entsetzt“, sagte Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in NRW, im Gespräch mit unserer Redaktion. Das OVG-Urteil sei aus Bürgersicht eigentlich positiv gewesen. „Das Gericht hat der Praxis der Kommunen einen Riegel vorgeschoben, dass man mit den Abwassergebühren Gewinne machen konnte, um damit den städtischen Haushalt zu sanieren. Die Richter haben klargestellt: Abwassergebühren sind nur dazu da, den Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlagen solide zu finanzieren. Nun soll dieses Urteil ausgehebelt werden.“
Wenn es das Ziel des Gesetzentwurfes sei, das Gebührenaufkommen stabil zu halten, dann schaffe der Gesetzgeber nun doch wieder einen Weg, um Abwassergebühren zur Haushaltssanierung in Kommunen einzusetzen. Steinheuer: „Das ist gerade in dieser Situation mit der hohen Inflation unsensibel und falsch.“ (mk)
Das OVG-Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, weil Oer-Erkenschwick Beschwerde eingelegt hat. Aber die Regierung meint, noch in diesem Jahr ein Gesetz verabschieden zu müssen, das „Rechtssicherheit“ schafft. Das bisherige Gesetz sei zu „schlank“ und damit anfällig für Klagen. Die Räte sollen Klarheit bekommen, was sie bei der Gebührenrechnung berücksichtigen dürfen. Die Details werden nun gesetzlich definiert. Der Entwurf soll nächsten Mittwoch in den Landtag eingebracht werden.
Was plant die schwarz-grüne Landesregierung jetzt?
Das OVG hatte beanstandet, dass bei der Zinsberechnung nicht Durchschnittswerte aus 50 Jahren herangezogen werden dürften und dass der Inflationsausgleich doppelt berechnet worden sei. Der Gesetzentwurf der Landesregierung begrenzt den Zeitraum nun auf 30 Jahre und stellt auch klar, dass eine „angemessene Verzinsung“ des betriebsnotwendigen Kapitals berücksichtigt werden darf. Die Kommunen dürfen in den Gebühren außerdem die Abschreibungen für ihre Anlagen abbilden, auch auf Wiederbeschaffung.
Müssen die Bürger bald mehr fürs Abwasser bezahlen?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Höhe der Gebühren wird weiterhin von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein, und in der Summe werde mit dem Gesetz einfach nur das heutige Gebührenaufkommen gesichert, so die Landesregierung. Arme Städte dürften, wie bisher, mehr an der Gebührenschraube drehen als reiche. Und es kann gut sein, dass eine Stadt, die ein neues Kanalnetz hat, weniger Gebühren verlangt als eine mit einem alten Kanalnetz, in das viel investiert werden muss.
Wie relevant ist das Thema Abwasser für die Verbraucher?
Sehr. „In Deutschland gibt es rund 600000 Kilometer örtliche Straßen. Die spiegeln sich praktisch im Untergrund mit einem Kanalnetz von fast 600 000 Kilometern Länge“, erklärt NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU). In der Regel gilt: Je größer die Stadt, desto älter das Kanalnetz. Im Schnitt sind es 56 Jahre, in manchen Städten aber auch über 100 Jahre. Müsste man Kanalnetz heute wieder errichten, kostete das zwischen 500 und 700 Milliarden Euro, rechnet Scharrenbach vor. Der Erhalt des Systems verschlinge jedes Jahr zwischen sechs und acht Milliarden Euro, davon rund 20 Prozent – also etwa 1,5 Milliarden Euro – in NRW.
Standpunkte
Rik Steinhauer, Bund der Steuerzahler: „Wie wäre es denn, wenn Ministerin Scharrenbach einfach mal ein bürgerfreundliches Gerichtsurteil in ein bürgerfreundliches und verständliches Gesetz gießt?“
742 Euro an Abwassergebühren muss ein Vier-Personen-Musterhaushalt in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt bezahlen. Das ist laut einer Berechnung des Bundes der Steuerzahler ein Prozent mehr als 2021. Am günstigsten sind die Gebühren demnach mit 287,10 Euro in Reken, am teuersten mit 1356 Euro in Monschau. (EB)
Was meinen Sie? Wird die Berechnung der Abwassergebühren jetzt gerechter? Bitte schreiben Sie uns: Dialog@kr-redaktion.de oder Kölnische Rundschau, Leserbriefe, Postfach 102145, 50461 Köln.
Es geht aber nicht nur um den Erhalt von Kanälen, Kläranlagen und Wasserbecken. Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 habe allen vor Augen geführt, dass die Städte „wasserresilient“ werden müssten, merkte die Ministerin an. Im Idealfall werden sie „Schwammstädte“, die große Regenmengen aufsaugen und das Wasser bei Trockenheit wieder abgeben können. Dafür muss das Kanalsystem ausgebaut werden, und das wird teuer. Die Abwassergebühren dürften also tendenziell eher steigen.
Warum werden Gebühren und keine Steuern erhoben?
Weil Wasser die wichtigste natürliche Ressource ist und daher gelten soll: Wer viel verbraucht, zahlt viel. Wer wenig verbraucht, zahlt wenig. Die Alternative wäre laut Scharrenbach, die Grundsteuern in NRW um 20 bis 40 Prozent zu erhöhen, um Kanäle erhalten und modernisieren zu können. Das wäre ihrer Meinung nach aber „ungerecht“, denn dann würde der individuelle Verbrauch nicht berücksichtigt.
