Nach dem Abgabeschluss Ende Januar fehlen noch 770.000 Grundsteuererklärungen in NRW. Was Eigentümer zahlen müssen, wird später ermittelt.
SteuerreformHunderttausende Grundsteuererklärungen ausstehend

Noch immer fehlen zahlreiche Grundsteuererklärungen in NRW. Die Finanzämter haben jetzt mit Schätzungen begonnen.
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Knapp ein Jahr nach dem Abgabestart für die Grundsteuererklärung fehlen in Nordrhein-Westfalen noch 770 000 Erklärungen. Bisher seien knapp 5,75 Millionen Eingänge bei den Finanzämtern des Landes verzeichnet worden, hieß es am Mittwoch im Finanzministerium. Das entspreche einer Eingangsquote von 88 Prozent.
Allerdings ist die Gesamtzahl der Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die in NRW aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden müssen, in der Zwischenzeit von ursprünglich 6,7 Millionen auf 6,52 Millionen nach unten korrigiert worden. Abgabeschluss für die Grundsteuererklärung war der 31. Januar 2023.
Finanzämter appellieren an Eigentümer
Bereits 82 Prozent der eingegangenen Grundsteuererklärungen sind den Angaben zufolge in den Finanzämtern bearbeitet worden. Von diesen erledigten Fällen sind gut die Hälfte vollautomatisch bearbeitet worden laut den Daten von Anfang Juni. Bis Ende April gingen bei knapp 8,9 Prozent der Grundsteuerwertbescheide Einsprüche ein.
An säumige Eigentümer, die bisher keine Erklärung abgegeben haben, werden seit Ende Februar Erinnerungsschreiben verschickt. Im Mai haben Finanzämter dann mit Schätzungen in den offenen Fällen begonnen, in denen trotz Erinnerung bisher keine Erklärung einging. Die Finanzverwaltung appelliert weiter, eine Erklärung abzugeben.
Wichtige Einnahmequelle für Kommunen
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden, Vermieter können sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offen bleiben, denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.
Im Zuge der Grundsteuerreform will Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) sichtbar machen, ob die Kommunen in Nordrhein-Westfalen letztlich ihre Einnahmen erhöhen oder senken oder ob sie gleich bleiben. Sämtliche Kommunen sollen am Ende des Prozesses öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informiert werden, mit dem sie gleichbleibende Einnahmen hätten. Optendrenk wolle damit die Ankündigung seines Amtsvorgängers Lutz Lienenkämper (CDU) umsetzen, hieß es weiter.
Höhe der Grundsteuer wird individuell festgelegt
Wer die Grundsteuererklärung gemacht hat, erhält vom Finanzamt zwei Bescheide: Der neu berechnete Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag haben nach Angaben der Oberfinanzdirektion NRW aber noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Sie dienen den Kommunen als Grundlage, um im kommenden Jahr zunächst die neuen Hebesätze festzusetzen und mit diesen die zu zahlende Grundsteuer zu berechnen. Grundsteuerzahlungen nach dem neuen Recht sind nach den Angaben der Oberfinanzdirektion NRW ab 1. Januar 2025 zu leisten.
Der Hebesatz soll laut Bundesregierung durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst weder mehr noch weniger Einnahmen nach sich zieht. Für die einzelnen Besitzer könne sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.
Auch der Städte- und Gemeindebund NRW hatte erklärt, jeder Eigentümer müsse sich darüber im Klaren sein, dass es zu Verschiebungen kommen werde. Der eine werde mehr, der andere weniger zahlen. Maßstab ist nun der aktuelle Grundstückswert, nicht mehr der von 1964. (dpa)

