Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Kleine ParteienVerfassungsrichter kippen Kommunalwahlgesetz in NRW

Lesezeit 1 Minute
Das neue Kommunalwahlgesetz für Nordrhein-Westfalen verstößt gegen die Verfassung. Das hat der NRW-Verfassungsgerichtshof entschieden. (Archivbild)

Das neue Kommunalwahlgesetz für Nordrhein-Westfalen verstößt gegen die Verfassung. Das hat der NRW-Verfassungsgerichtshof entschieden. (Archivbild)

Bei der Wahl soll jede Stimme zählen - doch nach einer Änderung des Kommunalwahlgesetzes fürchten kleine Parteien, in den Räten zu kurz zu kommen. Nun gibt es eine Entscheidung aus Münster.

Das von CDU, SPD und Grünen im vergangenen Jahr verabschiedete neue Kommunalwahlgesetz verstößt gegen die Landesverfassung in Nordrhein-Westfalen. Das hat der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster entschieden. Das im Gesetz verankerte neue Sitzverteilungsverfahren auf Basis des Wahlergebnisses verletzt nach Überzeugung der Verfassungsrichter das Recht der kleineren Parteien auf Chancengleichheit.

Der Landesgesetzgeber habe mit der Modifizierung des bisherigen Verfahrens die bisher bereits vorhandene Ungleichgewichtung nicht beseitigt. Bei Aufrundungen würden kleinere Parteien nach Überzeugung des Verfassungsgerichtshofes systematisch benachteiligt, indem Aufrundungsgewinne allein den großen Parteien zugewiesen werden. Geklagt hatten die Landesverbände der Parteien Volt Deutschland, Piraten, das Bündnis Sahra Wagenknecht, die Linke, „die Partei“ und die FDP. Im September gibt es in NRW Kommunalwahlen.

Das Votum des Gerichts fiel mit 4:3 Stimmen ungewöhnlich knapp aus. Die Präsidentin Barbara Dauner-Lieb fehlte krank bei der Verkündung. Vizepräsident Andreas Heusch gab die Entscheidung an ihrer Stelle bekannt. Heusch gehört zu drei Verfassungsrichtern, die keine Bedenken gegen das neue Kommunalwahlgesetz haben. Dies äußerte er zusammen mit zwei Richterkollegen in einem Sondervotum. (dpa)