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12 Cent pro KilowattstundeBundesregierung strebt Gaspreisbremse ab 1. Februar an

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Gasuhr

Ab wann die Gaspreisbremse gelten soll, ist noch unklar.

Berlin – Die Bundesregierung will die Gaspreisbremse zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger möglichst bereits ab dem 1. Februar in Kraft setzen. Ab März 2023 greife die Gaspreisbremse für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und es werde „darüber hinaus eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar angestrebt“, heißt es in einem Erläuterungspapier der Bundesregierung, das AFP vorlag. Medienberichten zufolge steht das auch in einem Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch.

Die zuständige Expertenkommission hatte eine Einführung der Gaspreisbremse zum 1. März vorgeschlagen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten dann spätestens ab März für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen gedeckelten Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde, für alles darüber gilt der Vertragspreis. Bei Fernwärme gelten 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Die monatliche Entlastung durch die Gaspreisbremse müsse „nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt“, heißt es den Funke-Medien zufolge in der Vorlage an die Länder weiter. „Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger bei jeder gesparten Kilowattstunde Gas den aktuell hohen Marktpreis pro Kilowattstunde sparen – der deutlich über dem gedeckelten Preis von zwölf Cent pro Kilowattstunde liegt.“

NRW und Bremen fordern Preisbremse zum Jahreswechsel

Aus Bremen und Nordrhein-Westfalen kamen Forderungen, die Preisbremse noch früher, also zum Jahreswechsel, in Kraft zu setzen. Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) sagte den Funke-Medien, es sei richtig, ein Inkrafttreten ab Februar anzustreben – er halte aber weiterhin „einen Start zum Jahreswechsel für erforderlich“. Es dürfe „kein Winterloch bei der Unterstützung von Privathaushalten und Unternehmen geben“. „Die Menschen benötigen einen zuverlässigen Schutz vor hohen Belastungen, gerade in den kalten und heizintensiven Monaten Januar und Februar“, sagte auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) im Gespräch mit dem „Spiegel“. Es sei daher wichtig, dass die Gaspreisbremse früher komme. Damit keine Winterlücke entstehe, „brauchen wir Hilfen ab dem Jahreswechsel“. Bereits ab Januar 2023 greifen die Gaspreisbremse für die Industrie sowie die Strompreisbremse für alle Stromkundinnen und Stromkunden. Diese Maßnahmen sollen bis Ende April 2024 gelten.

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Die Regierung strebt an, die dafür nötigen Gesetzentwürfe am 18. November ins Kabinett einzubringen. Die Bundesregierung stellt 200 Milliarden Euro unter anderem auch zur Finanzierung der Gaspreisbremse bereit. Von dem Geld soll laut dem von den Medien zitierten Entwurf auch eine Härtefallregelung finanziert werden. „Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sieht der Bund insgesamt zwölf Milliarden Euro vor.“ Dazu sagte Bovenschulte den Funke-Medien, der Bund stehe nun in der Pflicht, „den Fonds jetzt so schnell wie möglich auf die Beine zu stellen“. Kliniken und Pflegeeinrichtungen seien auf „zeitnahe Unterstützung dringend angewiesen“. (afp)

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