Hilfen für BürgerScholz kündigt für diese Woche Eckpunkte zur Energie-Entlastung an

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Olaf Scholz (SPD) gibt nach der dritten Sitzung der „Konzertierten Aktion“ eine Pressekonferenz im Bundeskanzleramt.

Berlin – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat baldige Eckpunkte zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in der Energiekrise angekündigt. „Noch in dieser Woche werden wir Eckpunkte vorstellen, wie die Vorschläge der Gaskommission umgesetzt werden können“, sagte Scholz am Montag nach einem Treffen mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften im Kanzleramt.

Das Kabinett werde sich bereits an diesem Mittwoch mit der Umsetzung der Vorschläge befassen. Ziel sei es, sowohl die angekündigte Gas- als auch die Strompreisbremse schnell umzusetzen, erklärte Scholz.

Bundesregierung will Experten-Vorschläge schnellstmöglich umsetzen

Die Kommission von Fachleuten, die sich in den vergangenen Wochen mit der Entlastung von Bevölkerung und Unternehmen angesichts der hohen Energiepreise befasst hatte, habe „sehr gute Vorschläge gemacht“, sagte Scholz. Die werde die Bundesregierung nun entlang des an diesem Montag vorgestellten Abschlussberichts „abarbeiten“.

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„Wir werden das auch mit den jetzt sofort erforderlichen gesetzgeberischen Schritten begleiten. Und diejenigen, die im Laufe dieses Monats noch zustande kommen, müssen wir dann im Einzelnen umsetzen“, erklärte Scholz zum weiteren Verfahren.

Der Kanzler lobte zudem den Austausch mit den Sozialpartnern, der an diesem Montag zum dritten Mal im Rahmen der sogenannten konzertierten Aktion stattgefunden hatte. Spätestens Anfang des kommenden Jahres solle es ein weiteres Treffen in diesem Format geben, sagte Scholz. Die Beratungen mit den Sozialpartnern hatten mit einem ersten Treffen im Juli dieses Jahres begonnen. Ziel war es von Anfang an, im Dialog Lösungen in der aktuellen Energie-und Inflationskrise zu erarbeiten, die Menschen und Unternehmen entlasten.

Vermieter sollen zinslose Hilfen bekommen

Die Expertenkommission für Gas und Wärme empfiehlt ein halbes Jahr Kündigungsschutz für Mieter, die ihre Energierechnungen wegen steigender Preise nicht bezahlen können. Das geht aus dem Abschlussbericht hervor, den die Vorsitzenden der Kommission am Montag an die Bundesregierung in Berlin übergeben haben.

„Mindestens ein halbes Jahr Zeit muss den Mieterhaushalten gewährt werden, um ihre Energieschulden zu begleichen“, heißt es in dem 34-seitigen Papier. „Betroffene Mieterhaushalte sollen Unterstützung durch die Schuldnerberatung erhalten. Mit Hilfe des Hilfsfonds werden Energiesperren vermieden.“ Diese Hilfe soll so lange erhalten bleiben, bis das von der Bundesregierung geplante Wohngeld Plus ausgezahlt werden kann.

Vermieterinnen und Vermieter wiederum sollen nach den Vorstellungen der Kommission eine zinslose Liquiditätshilfe bekommen, wenn sie für die Zahlungen ihrer Mieter in Vorleistung gehen. Das Geld soll aus einem für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 geplanten Sofort-Hilfsfonds kommen.

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Mit dessen Mitteln sollen auch Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen unterstützt werden, die die wachsenden Kosten nicht selbst tragen können. Relevant sollen hier das Einkommen und die Höhe der Energiekosten sein. Für soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime soll es einen eigenen Hilfsfonds geben.

Kommission schlug Gaspreisbremse vor

Für große Industriebetriebe hatte die Kommission eine ab Januar greifende eigene Gaspreisbremse vorgeschlagen. Mögliche europarechtliche Hürden dafür sind dem Bericht zufolge nach Gesprächen zwischen Bundesregierung und EU-Kommission in der vergangenen Woche dem Bericht zufolge nun ausgeräumt. Die Brüsseler Behörde muss größere finanzielle Unterstützung für Unternehmen genehmigen, damit es nicht zu Verzerrungen des Wettbewerbs in Europa kommt.

Die Unterstützung sollen nach den Vorstellungen der Kommission aber nur Unternehmen bekommen, die betroffene Standorte erhalten und dazu Vereinbarungen mit dem Betriebsrat oder im Aufsichtsrat treffen. Sollten solche Mitbestimmungs-Strukturen nicht existieren, sollen Unternehmen nachweisen müssen, dass sie mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der Unterstützung hinaus erhalten - und das Geld andernfalls zurückzahlen. (dpa)

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