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Ahrtal-FlutAnwalt von beschuldigtem Landrat sieht Versagen auf Landesebene

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Jürgen Pföhler (CDU), ehemaliger Landrat des Kreises Ahrweiler, auf dem Weg in den Untersuchungsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz.

Jürgen Pföhler (CDU), ehemaliger Landrat des Kreises Ahrweiler, weist vorgeworfene Pflichtverstöße von sich.

Das Innenministerium wirft dem ehemaligen Landrat Pföhler vor, bei der Flut gravierend gegen Pflichten verstoßen zu haben. Sein Anwalt zeigt jetzt aber Richtung Innenministerium.

Der ehemalige Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) wehrt sich gegen die Vorwürfe zur Ahrtal-Flutkatastrophe und eine drohende Aberkennung seines Ruhegehaltes. In einem Schreiben an den rheinland-pfälzischen Innenminister Michael Ebling (SPD) kritisiert sein Anwalt Olaf Langhanki, dass die Verantwortung für den Umgang mit der Flut und ihren Folgen auf Pföhler „als vermeintlich Schuldigen abgewälzt“ werden solle. Das Innenministerium wurde für eine Stellungnahme angefragt.

Das Vorgehen des Innenministers ziele darauf ab, „vom Versagen der damaligen Landesregierung abzulenken“, teilte Langhanki der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Mitteilung zu dem vorläufigen Ergebnis des Disziplinarverfahrens habe die Rechte Pföhlers verletzt. Ebling habe sich geäußert, bevor sein Mandat habe Stellung nehmen können.

Er bezeichnete das Vorgehen des Innenministeriums als „gravierende Täuschung der Öffentlichkeit“. Die Forderung nach einer Aberkennung des Ruhegehaltes sei substanzlos und es werde nicht dargelegt, durch welche konkreten Handlungen Pföhler etwas Konkretes hätte abwenden können.

Ergebnis von Ermittlungen: Innenministerium sieht gravierenden Pflichtverstoß

Wenige Tage vor dem vierten Jahrestag der Katastrophe hatte das rheinland-pfälzische Innenministerium am vergangenen Freitag Ergebnisse des vorläufigen Ermittlungsberichts im Disziplinarverfahren gegen Pföhler präsentiert. Der ehemalige Landrat habe während der tödlichen Flutkatastrophe an der Ahr „gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen“, hieß es. Ihm droht die Aberkennung des Ruhegehaltes.

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den damaligen Landrat hatte die Staatsanwaltschaft 2024 eingestellt. Ein hinreichender Tatverdacht habe sich nicht ergeben, hatte der Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Mario Mannweiler, damals gesagt. (dpa)