Seit 2018 müssen in staatliche Gebäuden in Bayern Kreuze aufgehängt sein. Ein religionskritischer Bund hatte geklagt, nun gibt es ein Urteil.
Kritisierte Vorschrift für BehördenSöders umstrittener Kreuzerlass hat vor Gericht Bestand

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte 2018 einen Erlass zu Kreuzen vorangetrieben. Vor dem Bundesverwaltungsgericht hat der Kreuzerlasse Bestand.
Copyright: dpa
Die Kreuze in Bayerns Behörden dürfen hängen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) ab. Die seit 2018 geltende Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss.
Bayern: Bundesverfassungsgericht urteilt für Markus Söders Kreuzerlass
Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies am Dienstag Revisionen gegen eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München zurück. Die Kreuze verletzten nicht das Recht anderer Weltanschauungsgemeinschaften auf Religionsfreiheit. Sie seien auch kein Verstoß gegen das grundrechtliche Diskriminierungsverbot wegen des Glaubens, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Geklagt hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit. Er forderte die Aufhebung des Erlasses und die Entfernung der Kreuze. Schon vor dem VGH hatte der Bund im Sommer vorigen Jahres allerdings eine Niederlage kassiert. Der Verwaltungsgerichtshof hatte zwar einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates gesehen, die Kreuze aber im Wesentlichen als passive Symbole „ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung“ eingestuft.
Alles zum Thema FC Bayern München
- Pokalfinale in Köln Lea Schüller führt Frauen des FC Bayern zum ersten Double
- Bundesliga-Meister wankt „Hokuspokus“ oder Ausverkauf? Leverkusens düsterer Ausblick
- Hinweise erbeten Kölner Polizei sucht Randalierer im Bayern-Trikot
- VfR Bachem: Die kleine Chance optimal genutzt
- Knallhart, kultig, kauzig Ehemaliger Bundesliga-Trainer Werner Lorant ist tot
- Champions-League-Aus gegen Inter Thomas Müller ist „völlig egal, was jetzt kommt“
- „Ein Zeichen für jedes junge Mädchen“ Das DFB-Pokalfinale der Frauen in Köln ist fast ausverkauft
Christliches Symbol für Wahlkampfzwecke: Kritik an Söders Kreuzerlass kam sogar von Kirchen
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals frisch zum Ministerpräsidenten aufgestiegenen Söders den Kreuzerlass beschlossen. Trotz heftiger Kritik - sogar von den Kirchen, die Söder vorwarfen, das christliche Symbol für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen - trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft.
In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es seither: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“
Der Bund für Geistesfreiheit hatte schon vor der Urteilsverkündung den nächsten Schritt angekündigt: Im Falle einer Niederlage werde man sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden. (dpa)