CoronaNRW streicht Maskenpflicht in Bus und Bahn

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26.05.2022, Nordrhein-Westfalen, Köln: Eine Bürgerin trägt vor einer  Straßenbahn Mund-Nasen-Schutz. Die heute in Kraft getretene neue Corona-Schutzverordnung ist die alte: Sie wurde nicht verändert und schlicht verlängert. Damit ändert sich auch an den Maßnahmen nichts. Und die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen wird bis kurz vor Beginn der Sommerferien verlängert. Foto: Roberto Pfeil/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bald nicht mehr zwingend: Masken im Nahverkehr, hier an einer Kölner Stadtbahnhaltestelle.

Der Bund hat vorgelegt, jetzt zieht NRW nach: Aus für die Maskenpflicht in Bus und Bahn. Was wird aus anderen Corona-Restriktionen?

NRW hebt die Maskenpflicht im Nahverkehr auf. Das teilte das NRW-Gesundheitsministerium der Rundschau mit. „Die sich aktuell weiter entspannende Infektionslage lässt es zu, dass Nordrhein-Westfalen zum 1. Februar 2023 die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufhebt“, so Ministeriumssprecher Carsten Duif.

Einheitlichkeit mit dem Fernverkehr

Zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Streichung der Maskenpflicht im Fernverkehr angekündigt. NRW will nun „auch Einheitlichkeit mit der Regelung im Fernverkehr“ schaffen. Duif: „Selbstverständlich können diejenigen, die sich besonders schützen wollen freiwillig eine Maske tragen.“ Zahlreiche andere Bundesländer hatten die Maskenpflicht bereits aufgehoben oder wollen dies wie Bayern Anfang Februar tun.

Über weitere mögliche Anpassungen der Coronaschutzmaßnahmen, insbesondere der Isolationspflicht, will die Landesregierung „sehr rechtzeitig vor Ablauf der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung entscheiden“. Die aktuelle Verordnung gilt noch bis zum 31. Januar.

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