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KommentarVerordnung für E-Scooter bietet Fahrspaß auf Kosten der Schwächeren

2 min
E-Scooter dpa

Ein E-Scooter

Einundzwanzig, zweiundzwanzig, dreiundzwanzig. So lange wir zum gemächlichen Lesen dieser drei Worte brauchen, darf ein Elektro-Tretroller von voller Fahrt bis zum Stopp brauchen. So steht es in der Verordnung, die noch in diesem Frühjahr in Kraft treten soll.

Bis zu zehn Meter legt der Scooter in dieser Zeit zurück. Allein dies muss jedem halbwegs verantwortlichen Politiker klar machen: Auf Bürgersteigen haben die Scooter nichts verloren. In Peru wurden sie nun von Gehwegen und aus Fußgängerzonen verbannt. Es hatten sich einfach zu viele Unfälle ereignet.

Reale Befürchtungen

Die Befürchtungen sind also ganz real. Nur ein E-Scooter-Verbot für Gehwege wird deshalb den Grundforderungen der Straßenverkehrsordnung gerecht. Danach soll niemand geschädigt, keiner gefährdet und jeder auch möglichst wenig belästigt werden. Das muss sich die Politik vor Augen halten, wenn sie tatsächlich E-Scooter in rauen Mengen auf die Gehwege lassen will.

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Zwar orientiert sich die Verordnung von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) an den typischen Geschwindigkeiten von Fahrrädern und schreibt allen schneller als zwölf Kilometer fahrenden E-Rollern vor, den Radweg oder die Straße zu benutzen.

Fahrspaß auf Kosten der Schwächeren

Aber die bis zu zwölf Kilometer schnellen E-Scooter sollen alle auf Gehwegen unterwegs sein dürfen. Damit zerschlägt Scheuers Verordnung alle Versuche, das Leben in den Dörfern und Städten demografiefest zu machen.

Wo die Menschen immer älter werden, sind auch immer mehr Ältere auf den Bürgersteigen unterwegs. Sie sind nicht bei drei weggesprungen – zumal sie selten bis drei kommen, denn die herannahenden E-Scooter sind kaum zu hören.

Auf die Knochen der Schwächeren geht der absehbare Kommerz mit dem Fahrspaß aus der Steckdose. Das ist Gehweg-Darwinismus.

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