Sogar Mindestalter debattiertLänder wollen E-Scooter nicht auf Gehwege lassen

Lesezeit 3 Minuten
E-Scooter dpa

Ein E-Scooter

Berlin/Düsseldorf – Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss bei seiner Verordnung zur Zulassung von kleinen E-Rollern möglicherweise nachbessern. Nach mehreren Ausschusssitzungen im Bundesrat wird es wahrscheinlicher, dass die Länder eine von Scheuer geplante Freigabe der Gehwege für E-Scooter nicht mittragen werden. Sie äußerten am Dienstag mehrheitlich Bedenken. Eine Entscheidung über die Zulassung könnte am 17. Mai im Plenum des Bundesrats fallen.

Von einer Zulassung der elektrisch betriebenen Tretroller versprechen sich der Bund, Länder und viele Kommunen, dass der Autoverkehr abnimmt. In Kombination mit dem öffentlichen Nahverkehr sollen E-Scooter insbesondere für Kurzstrecken eine attraktive Alternative sein. Doch es gibt erhebliche Sicherheitsbedenken.

Denn Scheuers Verordnungsentwurf sieht vor, dass E-Scooter-Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit auf dem Gehweg fahren dürfen, wenn auch nur im Schritttempo. Modelle mit mehr Leistung, die bis zu 20 Stundenkilometer schnell werden können, sollen lediglich auf Radwegen oder der Straße genutzt werden. Mehrere Bundesländer, Fußgänger-Vertreter und Verkehrssicherheitsexperten hatten früh davor gewarnt, dass die Gefahren insbesondere für Kinder, ältere und sehbehinderte Menschen drastisch steigen würden, wenn mit den E-Rollern verhältnismäßig schnelle und kaum hörbare Gefährte auf den Bürgersteig kommen. Ob die Ministerpräsidenten im Plenum des Bundesrates den jüngsten Empfehlungen etwa aus dem Verkehrs- und dem Innenausschuss folgen werden, ist offen. Bremens Verkehrssenator Joachim Lohse (Grüne) gab sich diesbezüglich aber optimistisch.

Mindestalter gefordert

Er forderte Verkehrsminister Scheuer auf, die Pläne entsprechend zu ändern. Außerdem plädiert er für ein Mindestalter. „Diese Roller sind kein Fun-Sportgerät für pubertierende Jugendliche auf Gehwegen“, sagte Lohse. „Ich bin weiterhin dafür, dass E-Scooter erst ab 15 Jahren genutzt werden dürfen. Ich hoffe, dass dies der Bundesrat am Ende so beschließen wird.“ Ähnlich äußerte sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Das könnte Sie auch interessieren:

„Um die Regulierung von Schadensereignissen sicherzustellen, sollte eine Versicherungsplakette vorgeschrieben werden und die Nutzung erst ab dem 15. Lebensjahr erlaubt sein“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Scheuer sieht in seinem Entwurf vor, dass bereits Zwölfjährige die Modelle mit bis zu zwölf Stundenkilometer fahren dürfen, schnellere Modelle sollen ab 14 Jahren erlaubt werden.

In den meisten Rathäusern nordrhein-westfälischer Großstädte steht man einer Zulassung von E-Scootern offen gegenüber. Dies könnte positive Effekte haben, etwa weniger Autoverkehr und eine stärkere Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, glaubt man in Düsseldorf, Duisburg, Köln und Mönchengladbach. In diesen Städten stehen bereits Verleihanbieter in den Startlöchern und verhandeln mit den Behörden, unter welchen Bedingungen sie E-Scooter auf den Markt bringen dürfen. Als Problem werden etwa die Stellplätze gesehen. In Bonn, Essen und Münster herrscht wegen der potentiellen Verkehrsrisiken hingegen stärkere Zurückhaltung als anderswo.

So wollen es Köln und Bonn händeln

Die Stadt Köln will das Geschäft mit Leih-E-Scootern regeln. Bereits jetzt haben sich Unternehmen bei der Stadt gemeldet, die Leih-E-Scooter anbieten möchten. Bei den Rädern macht die Verwaltung Vorgaben, in welchen Bereichen der Stadt sie zur Ausleihe aufgestellt werden dürfen. Vor allem die Altstadt ist eine große Sperrzone. So soll verhindert werden, dass Leihfahrzeuge das Stadtbild negativ beeinflussen. Diese Regelung soll in Absprache mit den Leihfirmen auch auf E-Scooter ausgeweitet werden. Bisher meldeten sich nur Firmen, die E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 12 Stundenkilometern verleihen. Diese dürfen nicht auf Gehwegen genutzt werden.

Die Stadt Bonn fürchtet angesichts begrenzten Platzes auf Straßen und Gehwegen Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern. „Eine gesetzliche Regelung ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Mögliche Unfälle lassen sich allein durch die Regelung nicht verhindern“, heißt es dort. Das oberste Gebot für alle Personen, die sich im Verkehr bewegen – egal, ob mit Fahrzeugen, Fahrrädern, E-Rollern oder zu Fuß, sei gegenseitige Rücksichtnahme. (ngo/wki)

Rundschau abonnieren