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Frage des TagesBrauchen Kinder mehr Schutz im Internet?

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Kinder und Jugendschutz 181219

(Symbolbild).

Berlin – Kinder und Jugendliche werden von Fremden bei Whatsapp, Instagram und Facebook angeschrieben. Sie können sich Gewaltszenen anschauen, haben Zugriff auf pornografisches Material, ihre digitalen Identitäten werden gestohlen, Mobbing ist im Netz keine Seltenheit.

Doch als die Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit Medien zuletzt reformiert wurden, waren diese Gefahren noch gar nicht oder kaum bekannt. Das nötige Update hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) nun auf den Weg gebracht und Ende vergangener Woche an ihre Kabinettskollegen verschickt.

Anbieter müssen künftig eigene Maßnahmen ergreifen

Der Gesetzentwurf, der unserer Redaktion vorliegt, sieht im Kern deutlich mehr Pflichten für Messengerdienste und andere soziale Netzwerke vor, die mehr als eine Million Nutzer haben. Das Ziel sei, „Kindern und Jugendlichen eine unbeschwerte Teilhabe an den für sie relevanten Medien in sicheren Interaktionsräumen zu ermöglichen und auch die Eltern entsprechend zu stärken“.

Dafür müssen die Anbieter künftig eigene Maßnahmen für einen erhöhten Schutz ergreifen. Welche genau das sein werden, entscheiden zunächst die Plattformen. Denkbar wäre laut Entwurf etwa, dass die Voreinstellungen eines Anbieters nicht ermöglichen, dass Suchmaschinen die Nutzerprofile finden können. Es soll zudem eine verbindliche Alterskennzeichnung für Spiele und Filme im Netz geben.

Neue „Bundeszentrale fürKinder- und Jugendmedienschutz“

Ministerin Giffey betonte, Kinder und Jugendliche würden nicht zwischen on- und offline unterscheiden, beides sei zu einer Lebenswelt geworden. „Auch in der digitalen Welt brauchen Kinder und Jugendliche Schutz vor Mobbing, sexualisierter Anmache, vor Hassrede oder Abzocke“, sagte Giffey.

Damit die Anbieter auch wirklich etwas ändern und wirksame Maßnahmen ergreifen, soll die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien künftig als neue „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ die Angebote der Plattformen, Messengerdienste und Spielebetreiber überwachen und bewerten dürfen. Kommt ein Unternehmen seinen Pflichten nicht nach, kann die Behörde laut Entwurf ein Bußgeld von bis zu fünf Millionen Euro verhängen.

Andere Ministerien müssen dem Gesetz noch zustimmen

Bevor das Gesetz verabschiedet werden kann, müssen noch die anderen Ministerien zustimmen. Aus der Union gab es erste positive Reaktionen. „Ich begrüße es, dass unsere Vereinbarung im Koalitionsvertrag, einen zeitgemäßen Rechtsrahmen für den Kinder- und Jugendmedienschutz zu schaffen, nunmehr durch den Gesetzesentwurf adressiert wird“, sagte Dorothee Bär (CSU), Staatsministerin im Kanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung.  Das Gesetz soll eine EU-Richtlinie umsetzen, im September 2020 läuft die Frist dafür ab.

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Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Bitkom, Berhard Rohleder, vertritt die Interessen von Digitalunternehmen. Auch er sieht Handlungsbedarf des Gesetzgebers. „Wie im analogen Leben müssen Kinder und Jugendliche auch in der digitalen Welt vor Gefahren geschützt werden“, sagte er.