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Nach FluchtGericht ordnet Auslieferung von Neonazi Liebich nach Deutschland an

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Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich (M) wird am Landgericht in Pilsen vorgeführt. Das Gericht hat entschieden, dass Liebich ausgeliefert wird.

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich wird am Landgericht in Pilsen vorgeführt. Das Gericht hat entschieden, dass Liebich ausgeliefert wird. 

Marla Svenja Liebich soll an deutsche Behörden übergeben werden. Sie war nach Tschechien geflohen.

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich soll aus Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das Landgericht in Pilsen gab damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Halle statt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Liebich hatte sich vor Gericht gegen eine Auslieferung ausgesprochen. Sie erklärte, in Deutschland in ein Männergefängnis gebracht zu werden und dort um ihr Leben fürchten zu müssen. Die Vorsitzende Richterin Ivana Ruzickova folgte dieser Argumentation nicht. Liebich drohten in Deutschland keine negativen Folgen, insbesondere nicht wegen ihres Geschlechts, sagte sie bei der Urteilsverkündung.

Richterin sieht keine Gefahr in Deutschland

Noch kann die 55-Jährige gegen die Entscheidung vorgehen. Innerhalb von drei Tagen nach Zustellung des Beschlusses kann sie Beschwerde einlegen. In diesem Fall müsste das Oberlandesgericht in Prag prüfen, ob dem Gericht in Pilsen Rechtsfehler unterlaufen sind. Liebichs Verteidigerin kündigte an, diese Möglichkeit prüfen zu wollen.

Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt Liebich in Auslieferungshaft in Tschechien. Sollte die Auslieferung endgültig bestätigt werden, soll sie an die deutschen Behörden übergeben und zunächst in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht werden. Die Staatsanwaltschaft Halle erklärte, nach Eingang der offiziellen Mitteilung aus Tschechien gemeinsam mit den dortigen Behörden die Überstellung organisieren zu wollen.

Liebich: Verurteilung wegen Volksverhetzung und Beleidigung

Liebich war Anfang April an der deutsch-tschechischen Grenze festgenommen worden. Die Rechtsextremistin hatte sich einer Haftstrafe entzogen und war seit Ende August 2025 zunächst deutschlandweit, später europaweit gesucht worden.

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich wurde Anfang April an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen und sitzt seitdem in tschechischer Haft.

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich wurde Anfang April an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen und sitzt seitdem in tschechischer Haft.

Das Amtsgericht Halle hatte Liebich bereits im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Strafe trat sie jedoch nie an.

Auslieferung beschlossen – Haftort bleibt ungeklärt

Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte der Fall, weil Liebich nach ihrer Verurteilung ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern ließ. Kritiker werteten dies als Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Zum Haftantritt in der Frauen-JVA Chemnitz erschien Liebich jedoch nicht.

Offen ist weiterhin, in welcher Haftanstalt die Rechtsextremistin ihre Strafe verbüßen würde. Nach einer möglichen Überstellung nach Deutschland müsste die zuständige Justiz entscheiden, ob Liebich tatsächlich im Frauenvollzug untergebracht wird. Dabei spielen unter anderem Sicherheitsaspekte und die Situation innerhalb der Haftanstalt eine Rolle. (dpa/sbo)