- „Niemand wird für Abtreibung werben“, verspricht Marco Buschmann.
- Doch hält er den Paragrafen 219a für nicht mehr zeitgemäß.
- Frauen benötigten sachliche Informationen zum Thema Abtreibung.
Der 44-jährige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche streichen, die Kritik daran weist er im Interview mit Rena Lehmann entschieden zurück. Passen Gesetze wie dieses nicht mehr in die Zeit? Auch das Familienrecht will sich Buschmann vornehmen.
Herr Buschmann, eines ihrer ersten Vorhaben ist die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Riskieren Sie damit, einen langen Kulturkampf um den Schutz des ungeborenen Lebens neu zu entfachen?
Das glaube ich nicht, denn wir leben im Jahr 2022. Wenn Frauen sich in der schwierigen Lebenssituation befinden, dass sie über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, informieren sie sich heute erst einmal im Internet. Aber ausgerechnet die Ärztinnen und Ärzte, die am qualifiziertesten sind, um über die Frage zu informieren, was Vor- und Nachteile von Eingriffsmethoden sind, dürfen es dort nicht. Der Name der Norm ist irreführend: De facto führt das sogenannte Werbeverbot dazu, dass Ärztinnen und Ärzte nicht einmal sachlich aufklären dürfen. Das halte ich für absurd.
Rückgang bei Zahl der Abtreibungen in Deutschland
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Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland im dritten Quartal 2021 bundesweit gemeldet worden, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Die Zahl der Abtreibungen sank damit gegenüber dem dritten Quartal 2020 um 6,4 Prozent. Damit sei wie in den ersten beiden Quartalen 2021 erneut ein Rückgang zu verzeichnen. Im von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020 hatten die Abbrüche lediglich um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr abgenommen.
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Prozent der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen ließen, waren demnach zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 Prozent zwischen 35 und 39 Jahre. 8 Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter, 2 Prozent waren jünger als 18 Jahre. (kna)
Was wird die Abschaffung des Werbeverbots, besser bekannt als Paragraf 219a, bewirken?
Ich möchte, dass Frauen sachliche Informationen von Ärztinnen und Ärzten einfach im Internet bekommen können. Nach derzeit geltender Rechtslage müssen sie mit einem Ermittlungsverfahren gegen sich rechnen, wenn sie auf ihrer Homepage darüber informieren, welche Methoden sie anwenden und was fachlich dafür oder dagegen spricht. Das passt nicht mehr in unsere Zeit.
Wo endet Information, wo beginnt Werbung?
Niemand muss sich Sorgen machen, dass künftig in gleicher Weise für einen Schwangerschaftsabbruch geworben werden kann wie für einen Schokoriegel oder eine Urlaubsreise. Das wird nicht passieren. Denn anpreisende Werbung ist bereits durch das ärztliche Berufsrecht ausgeschlossen.
Ein weiteres Argument von Gegnern der Aufhebung ist, dass das Schutzkonzept geschwächt wird, wenn der Termin beim Arzt bereits feststeht, also nicht mehr alle Argumente abgewogen werden müssen.
Der Paragraf 219a geht auf eine Regelung zurück, die im Mai 1933 in Kraft getreten ist. Sie ist nicht Teil der Vorschriften in den Paragrafen 218 ff., die die Bedingungen einer Abtreibung regeln. Die Streichung dieses Paragrafen widerspricht dem Schutzkonzept des Bundesverfassungsgerichts für das ungeborene Leben nicht. Es ist durch die vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung weiterhin gewährleistet, dass Frauen unabhängig von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt über die Bedeutung des Eingriffs informiert werden. Deshalb überzeugt mich dieser Einwand in keiner Weise.
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Abtreibungen sind in Deutschland Straftaten, aber unter bestimmten Umständen möglich. Soll das so bleiben?
Es ist eine schwierige Debatte, in der zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens abzuwägen ist. Wir wollen in einer Kommission die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen. Dabei wollen wir unter der Überschrift „reproduktive Selbstbestimmung“ auch weitere Fragen diskutieren, etwa die, wie wir ungewollt kinderlose Paare besser unterstützen können. Den Ergebnissen dieser Kommission möchte ich nicht vorgreifen.
Sie wollen auch das Familienrecht anpassen. Was genau haben Sie vor?
Wir haben eine ganze Reihe von Projekten vor wie etwa die Verantwortungsgemeinschaft oder die Neuregelung des „kleinen Sorgerechts“. Ich möchte in dieser Legislaturperiode auch das Namensrecht liberalisieren. Das heutige Namensrecht ist ein großes irrationales Durcheinander. Ehepartner können keinen gemeinsamen Doppelnamen annehmen, die gemeinsamen Kinder können das auch nicht. Das Namensrecht gestattet nur, dass ein Ehegatte nach der Eheschließung seinen Namen dem gemeinsamen Ehenamen beifügt. Noch komplizierter wird es nach Scheidungen. Erwachsene Kinder müssen heute manchmal gegen ihren eigenen und den Willen eines Elternteils den Familiennamen eines Stiefelternteils behalten, mit dem sie nichts mehr zu tun haben. Wir müssen uns beim Namensrecht einer sich verändernden Gesellschaft öffnen. Wir müssen den Menschen mehr Gestaltungsfreiheit beim Familiennamen überlassen, weil wir sonst zu absurden Ergebnissen kommen, die doch ernsthaft keiner mehr wollen kann.

